Unsicherheiten bei Datenschutz
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundesrates im Rahmen der etwa nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Berichte und Bewertungen überprüfen, „ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen oder den Anforderungen an Telemediendienste fortbestehen“. Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates (19/5414) zum Regierungsentwurf eines „Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“ (19/4674) hervor.
Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass in der datenschutzrechtlichen Praxis noch Unsicherheiten bestünden, ob und in welchem Umfang bisher zentrale Datenschutzregelungen fortgelten. In ihrer ebenfalls in der Unterrichtung enthaltenen Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates sagt die Bundesregierung zu, die erbetene Überprüfung vorzunehmen.