Bewertung des Maßregelvollzugs
Berlin: (hib/mwo) Für eine fundierte Bewertung des 2016 beschlossenen Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (Maßregelvollzug) ist es nach Ansicht der Bundesregierung zu früh. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/4959) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4589). Die bisherigen Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung ließen erkennen, dass die Neuregelungen von den Gerichten im Wesentlichen so angewandt werden, wie dies vom Gesetzgeber intendiert war. Die Bundesregierung sehe derzeit keinen Änderungsbedarf.