Anträge zum Soli wieder abgesetzt
Berlin: (hib/HLE) Ein Antrag und ein Gesetzentwurf der oppositionellen AfD- und FDP-Fraktion zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags sind im Finanzausschuss am Mittwoch mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD wieder von der Tagesordnung abgesetzt worden. Alle anderen Fraktionen waren gegen die Absetzung. Die Koalition begründete dies mit weiterem Beratungsbedarf.
Abgesetzt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (19/1179), die eine „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags fordert, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Die FDP-Fraktion erklärt in ihrem ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwurf (19/1038), dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, „so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt“. Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig. Beide Initiativen waren bereits am 26. September und am 10. Oktober von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Enttäuscht und verärgert reagierte die AfD-Fraktion auf den Absetzungsantrag der Koalition. Man frage sich, wie lange der Beratungsbedarf bei einem klaren Sachverhalt noch anhalten werde: „Bis nach der Hessenwahl?“, so die Frage der AfD-Fraktion. „Unsere Erwartungshaltung an Ihren Beratungsbedarf steigt mit jeder Woche“, hieß es etwas spöttisch von der FDP-Fraktion an die Adresse der Koalition. Wenn man in der Sache damit vorankomme, werde man gerne noch eine Woche länger warten.