Waffengewalt an Saarbrücker Bahnhof
Berlin: (hib/STO) Über einen Fall von Waffengewalt am Saarbrücker Hauptbahnhof berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4753) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4358). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, wie viele Fälle von Waffengewalt es seit Januar 2014 am Saarbrücker Hauptbahnhof gegeben hat.
In ihrer Antwort geht die Bundesregierung davon aus, „dass unter ,Fälle von Waffengewalt' Straftaten zu verstehen sind, die mittels einer Waffe oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurden“. In der Polizeilichen Kriminalstatistik sei hierzu nur ein Fall aufgeführt. Am 8. August 2017 habe ein deutscher Staatsangehöriger eine Schreckschusspistole in einem Zug verwendet, um fünf Reisende zu bedrohen. Dies sei als Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt worden.