Ausgestaltung des Pakts für den Rechtsstaat
Berlin: (hib/MWO) Auskunft über den von der Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossenen Pakt für den Rechtsstaat gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4340). Der im Koalitionsvertrag enthaltene Pakt stelle eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dar, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten, um den Rechtsstaat zu stärken, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sei Gegenstand laufender Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Das Thema „Pakt für den Rechtsstaat“ solle auch zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zeitnah diskutiert und konkretisiert werden. Die Anregungen des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins in der „Gemeinsamen Empfehlung für einen starken Rechtsstaat“ würden dabei in die Prüfungen einbezogen.