Nachfrage zum Dopingopfer-Hilfegesetz
Berlin: (hib/HAU) Mögliche Regelungslücken beim Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4147). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass durch das 2. DOHG ihrer Ansicht nach bisher keine Personen anspruchsberechtigt sind, die dadurch geschädigt wurden, dass ihre Mutter bereits vor der Schwangerschaft gedopt wurde. Anspruchsberechtigt seien bisher nur Betroffene der zweiten Generation, sofern die Mutter während der Schwangerschaft gedopt wurde. Die Grünen wollen nun von der Bundesregierung wissen, ob sie politischen Handlungsbedarf sieht, um oben genannten Personen Zugang zu Entschädigungen nach dem 2. DOHG zu verschaffen.