Energetische Sanierung im Bund
Berlin: (hib/PEZ) Um die energetische Sanierung von Bundesliegenschaften geht es in der Antwort (19/3841) auf eine Kleine Anfrage (19/3602) der FDP-Fraktion. Darin skizziert die Bundesregierung eingeleitete Maßnahmen zu Sanierungsprojekten im Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und bei Liegenschaften der Bundeswehr. Konkrete Zahlen und Bilanzen fehlen weitgehend, auch weil der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) nach Angaben der Bundesregierung noch nicht beschlossen ist. Er soll eine Basis für die Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich bilden.
Indes gesteht die Bundesregierung ein, dass das in dem Entwurf formulierte Ziel einer Reduzierung des Wärmebedarfs der BImA-Gebäude bis 2020 um 20 Prozent nicht zu erreichen ist. Die anderen Einsparziele des ESB bestünden fort, sie beziehen sich zum Teil auf Klimaziele für das Jahr 2050. Eine Antwort auf die Frage, wie viel Prozent welcher Gebäudearten wie saniert werden müssen, um bestimmte selbst gesetzte Klimaziele zu erreichen, erwartet die Bundesregierung mit Vorlage und Beschluss des ESB-Berichts.