Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin: (hib/HAU) An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Regierungsangaben im Jahr 2016 3.740 Beratungsanfragen herangetragen worden, wovon sich 2.230 Anfragen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen. Im Jahr 2017 habe es 3.773 Beratungsanfragen gegeben, wovon sich 2.763 Fälle auf das AGG bezogen hätten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3719) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3503) hervor. Die Beratung habe in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG umfasst, heißt es in der Antwort.