Auswirkungen des Neonicotinoide-Verbots
Berlin: (hib/PK) Das Verbot von drei Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide könnte Auswirkungen haben auf die Anbauflächen der Landwirte. Die Frage der Anbauwürdigkeit einer Kultur - falls ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel nicht verfügbar sei - hänge zwar von vielen Faktoren ab. Ein Rückgang des Anbauumfangs könne bei den betroffenen Kulturen aber nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Antwort (19/3198) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2785) der FDP-Fraktion.
Bei einem Rückgang der Anbauflächen für Hopfen, Kartoffeln, Kohl, Salat, Zuckerrüben und Zierpflanzen sei nicht mit Auswirkungen auf die Ernährungslage der Honigbienen zu rechnen, da sie einen geringen Pollen- und Nektarwert hätten, keine blühenden Pflanzen seien, nur bei der Saatgutvermehrung zur Blüte kämen und größtenteils unter Glas angebaut würden.
Bei einem Rückgang der Anbauflächen von Weinreben, Äpfeln, Raps und Pfirsichen könnten Auswirkungen auf die Ernährungssituation der Honigbienen hingegen nicht ausgeschlossen werden.
Ein ökonomischer Schaden bei einzelnen Kulturen durch den Wegfall der neonicotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam könne nicht abgeschätzt werden. Es könne auch keine belastbare Aussage getroffen werden, um wie viel Prozent die Insektenpopulation durch das Verbot von Neonicotinoiden beeinflusst werde.