Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen
Berlin: (hib/HAU) Die Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen ist derzeit in der Ressortabstimmung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3006) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2620). Das Inkrafttreten der Verordnung sei für das Jahr 2018 geplant, heißt es in der Antwort weiter. Im Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge unter anderem mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 12 km/h bis maximal 20 km/h definiert werden, schreibt die Regierung. Die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr beinhalte zulassungs-, fahrerlaubnis-, genehmigungs- und verhaltensrechtliche Aspekte. „Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden“, heißt es in der Vorlage. Für sie werde die neue Fahrzeugklasse „Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge“ eingerichtet.