Evidenzbasierte Rechtspolitik
Berlin: (hib/MWO) Die zentrale Aufgabe der Rechtspolitik der Bundesrepublik ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates, und dafür wird externer Sachverstand hinzugezogen, soweit dies erforderlich ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3082) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2662). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung Rechts- und Verbraucherschutzpolitik nicht konsequent evidenzbasiert verfolgt, sondern nur in Ansätzen. Darauf hätten auch der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund hingewiesen.
Die Abgeordneten fragten ferner nach dem Umfang der eingeholten, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeiteten Statistiken und Gutachten und wollten wissen, welche Mittel dafür eingesetzt wurden. In der Antwort wird eine Reihe von Studien und Arbeiten aufgelistet, die in jüngster Zeit zur Vorbereitung und Begleitung rechtspolitischer Reformvorhaben entstanden sind. Zum ebenfalls in der Anfrage thematisierten unbefriedigten Rechtsbedarf wollten die Fragesteller wissen, ob die Bundesregierung Erkenntnisse habe, warum sich die Eingangszahlen bei Zivilgerichten seit Jahren rückläufig entwickeln. In der Antwort heißt es, die Bundesregierung beobachte die Entwicklung sehr genau. Dafür kämen verschiedene Ursachen in Betracht. Belastbare Erkenntnisse lägen derzeit jedoch noch nicht vor. Das Justizministerium erwäge in dieser Legislaturperiode eine wissenschaftliche Untersuchung dazu.