FDP fordert Transparenz bei Gutachten
Berlin: (hib/PK) Die drei vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen nach Ansicht der FDP-Fraktion umgehend dem Bundestag zugeleitet werden. Die Abgeordneten begründen ihren Antrag (19/1840) mit der nötigen Transparenz.
Die drei Gutachten liegen bereits seit Dezember 2017 vor und werden seither geprüft, wie die Bundesregierung unlängst in ihrer Antwort (19/1607) auf eine Kleine Anfrage (19/1408) der FDP-Fraktion mitteilte.
Anlass für die Fachgutachten war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 (Az 1 BvR 2056/12). Der Schwerpunkt der Gutachten habe aufgrund der Anmerkungen des Karlsruher Gerichts auf der verfassungsrechtlichen Prüfung der einzelnen konkreten Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch (SGB V) gelegen, auf die der G-BA seine Regelungen oder Richtlinien stütze, heißt es in der Antwort.
Der G-BA ist die höchste Beschlussinstanz innerhalb der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems. Der Bundesausschuss legt unter anderem den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest, bewertet Arzneimittel, Untersuchungsmethoden und Qualitätsstandards.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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