Sisha nur mit Steuerzeichen
Berlin: (hib/HLE) Sogenannte Sisha-Bars können Kleinverkaufspackungen mit Wasserpfeifentabak an ihre Kunden abgeben und damit beim Betrieb der Bars das geltende Tabaksteuerrecht einhalten. Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Antwort (19/1152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/865) der Einschätzung, Wasserpfeifentabak könne in den Bars oft nur in loser Form abgegeben werden und werde häufig auch mit anderen Stoffen zur Erzeugung unterschiedlicher Geschmacksrichtungen gemischt. Eine Änderung des Gebots, wonach Tabak nur in Verpackungen mit Steuerzeichen abgegeben werden darf, lehnt die Regierung ab. „Es sind zahlreiche bereits verbrauchsfertig aufbereitete Wasserpfeifentabake mit den unterschiedlichsten Geschmacksnoten verfügbar. Eine Notwendigkeit zur Vornahme einer nachträglichen Aromatisierung oder Befeuchtung, welche eine tabaksteuerrechtlich relevante Herstellungshandlung begründen würde, besteht für den Betrieb einer Sisha-Bar nicht“, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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