Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Berlin: (hib/STO) Die monatliche Entschädigung der Bundestagsabgeordneten soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP auch in der laufenden Wahlperiode jährlich zum 1. Juli auf Grundlage der Entwicklung des Nominallohnindexes angepasst werden. Ein entsprechender Antrag der drei Fraktionen (19/236) steht am Mittwoch zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Danach bleibt das Anpassungsverfahren nach Paragraf 11 (Abgeordnetenentschädigung) Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für die 19. Wahlperiode des Bundestages wirksam.