Bundes-Haushalt
Auch beim Geld bestimmt der Bundestag mit.
Denn es geht um das Geld
aller Steuer-Zahler in Deutschland.
Der Bundestag entscheidet,
wofür Deutschland Geld ausgeben will.
Das steht dann im
Haushalts-Plan.
Die Regierung darf nur Geld für etwas ausgeben,
wenn die meisten Abgeordneten
im Bundestag einverstanden sind.
Der Haushalts-Plan
Im Haushalts-Plan steht, wofür Deutschland im nächsten Jahr Geld ausgeben will.
Den Plan schreibt das Finanz-Ministerium.
Die Bundes-Regierung redet über den Plan.
Wenn die Regierung mit dem Plan
einverstanden ist:
Dann reden die Abgeordneten im Bundestag
über den Plan.
Und sie stimmen darüber ab.
Wenn die meisten Abgeordneten dafür sind:
Dann wird aus dem Plan ein Gesetz.
Dann müssen sich alle an den Plan halten.
Der Haushalts-Plan hat mehrere Teile:
- Es gibt einen Gesamt-Plan
- und viele Einzel-Pläne für die Ministerien.
Er hat ungefähr 2 Tausend 500 Seiten.
Beratung und Abstimmung im Bundestag
Der Haushalts-Plan wird im Bundestag 3 Mal vorgelesen.
Erste Lesung:
Der Finanz-Minister erklärt den Haushalts-Plan.
Die Abgeordneten reden viele Stunden darüber.
Dann beschäftigt sich der Haushalts-Aus-schuss
mit dem Plan.
Im Haushalts-Aus-schuss
arbeiten viele Fach-Leute.
Sie kennen sich mit Geld besonders gut aus.
Die Fach-Leute schauen sich alle Ausgaben genau an.
Sie sagen dann, was gut ist.
Und was man ändern sollte.
Das besprechen sie auch mit den Ministerien.
Und sie ändern den Plan.
Zweite Lesung:
Jetzt wird noch einmal lange über den Plan gesprochen.
Dabei gibt es manchmal viel Streit unter den Abgeordneten.
Danach stimmen die Abgeordneten über jeden Einzel-Plan ab.
Dritte Lesung:
Jetzt stimmen die Abgeordneten
über den ganzen Haushalts-Plan ab.
Abstimmung im Bundes-Rat
Danach stimmt der Bundesrat über den Haushalts-Plan ab.
Erst wenn er einverstanden ist:
Dann heißt der Plan: Haushalts-Gesetz.
Diese Personen unterschreiben das Gesetz:
- der Finanz-Minister
- der Bundes-Kanzler
- der Bundes-Präsident
Dann wird das Gesetz veröffentlicht.
Wenn der Bundesrat nicht einverstanden ist:
Dann muss der Vermittlungs-Ausschuss helfen.
Er hilft dem Bundestag und dem Bundesrat, eine gute Lösung zu finden.
Wenn der Haushalts-Plan noch mal geändert werden soll:
Dann muss der Bundestag wieder darüber abstimmen.
Wenn die meisten Abgeordneten einverstanden sind:
Dann kann das Gesetz unterschrieben werden.
Und es wird im Gesetz-Blatt veröffentlicht.
Kontrolle
Der Bundestag muss kontrollieren,
ob die Regierung sich an das Haushalts-Gesetz hält.
Das macht der Haushalts-Ausschuss.
Er kontrolliert, was die Regierung mit den Steuer-Geldern macht.
Dabei arbeitet er eng mit dem Bundes-Rechnungs-Hof zusammen.
Der Bundes-Rechnungs-Hof prüft, wofür der Staat Geld bekommen hat.
Und wofür der Staat Geld ausgegeben hat.
Das prüft er einmal im Jahr.
Er schreibt dazu ein Papier.
Das Papier heißt:
Bemerkungen über die Haushalts-Führung der Bundes-Regierung.
Dieses Papier ist wichtig für den Bundestag.
Darin steht, ob die Regierung das Geld so ausgegeben hat,
wie es im Plan stand.