Deutscher Bundestag - Archiv
Ingrid Pahlmann
© Ingrid Pahlmann/ Björn Küssner
Ingrid Pahlmann, CDU/CSU
Hauswirtschaftsleiterin
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Dezember 1957 in Gifhorn, verheiratet, drei Kinder.
Abschluss der mittleren Reife; zweijährige Fachschule Hauswirtschaft, Abschluss einer staatlich geprüften ländlichen Hauswirtschaftsleiterin.
Ausbilderin der ländlichen Hauswirtschaft; Prüferin der ländlichen Hauswirtschaft und der Meisterinnen Mitarbeit im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb.
Berufenes Mitglied der Albrecht-Thaer-Gesellschaft, Mitglied im Landfrauenverband Gifhorn, Vorsitzende des Vereins Hospizarbeit Gifhorn e.V., Mitglied im Bündnis für Familien.
Seit 2001 Mitglied des Rates der Stadt Gifhorn; seit 2006 Beigeordnete im Verwaltungsausschuss; Vorsitzende der Fraktion der CDU im Rat der Stadt Gifhorn von 2011 bis zur Bundestagswahl 2013.
Ingrid Pahlmann, CDU/CSU hat am 1. August 2019 für die ausgeschiedene Abgeordnete Dr. Ursula von der Leyen, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 045: Gifhorn – Peine
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Gifhorn, Gifhorn,
- Beigeordnete des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.