Fragestunde am 29. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 29. Januar 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/14640), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU mit den meisten Fragen
19 der insgesamt 52 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Gruppe Die Linke mit 14 Fragen. Neun Fragen stellten Abgeordnete der AfD-Fraktion, vier Fragen Abgeordnete der Gruppe BSW. Je zwei Fragen wurden von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), vom FDP-Abgeordneten Jens Teutrine und vom fraktionslosen Abgeordneten Thomas Seitz gestellt.
Die meisten Fragen, nämlich elf, richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit neun Fragen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat mit sieben Fragen. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantworten. Das Bundesministerium für Gesundheit musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Je zwei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und an das Bundeskanzleramt.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Anne Janssen beim Bundesfamilienministerium, inwiefern die Bundesregierung weiterhin zusichern kann, dass die rund 990 Millionen Euro, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 nicht mehr zur Verfügung stehen und ausgebucht wurden, für den insgesamt mit 3,5 Milliarden Euro veranschlagten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern dennoch bereitgestellt werden und aus welchem Einzelplan des Haushalts diese Mittel kommen sollen.
Der bayerische Abgeordnete Ates Gürpinar (Gruppe Die Linke) erkundigte sich beim Bundesgesundheitsministerium, wie die Bundesregierung die Zunahme des Bedarfs an ambulanten und stationären Pflegeleistungen bis zum Jahr 2030 einschätzt angesichts der aktuellen Entwicklung der Pflegeprävalenz, Pflegeinzidenz und Pflegedauer. Gürpinar wollte auch wissen, mit welchen Kosten die Regierung dafür rechnet.
Die sächsische AfD-Abgeordnete Carolin Bachmann wollte vom Bundesumweltministerium erfahren, wie die Bundesregierung die Recyclingverfahren der aus mehreren Verbundmaterialien bestehenden Rotorblätter von Windenergieanlagen beurteilt und wie diese Verfahren nach Kenntnis der Regierung in die bestehende Kreislaufwirtschaft eingebunden sind oder eingebunden werden sollen.
Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Gruppe BSW) fragte das Bundesinnenministerium, ob der Bundesregierung bisher konkrete Fälle einer auf die Bundestagswahl 2025 gerichteten ausländischen Einmischung oder Desinformation bekannt sind. Falls ja, sollte die Regierung die jeweiligen anderen Staaten angeben.
Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Auswärtigen Amt, wie sich die Bundesregierung zum vom neuen US-Präsidenten Donald Trump angekündigten Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen positioniert. Die Bundesregierung soll sagen, ob sie Maßnahmen ergreifen will, um die darin vereinbarten Klimaziele gleichwohl zu erreichen und mit welchen Partnern sie dies gegebenenfalls zu tun gedenkt.
Der nordrhein-westfälische FDP-Abgeordnete Jens Teutrine wollte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen, in welchem Umfang offene Geldforderungen von Jobcentern gegenüber Bürgergeld- oder davor Hartz-IV-Beziehern in den Jahren 2014 bis 2024 und zum Jahreswechsel 1. Januar 2025 unwiederbringlich verjährt sind.
Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesinnenministerium, ob nach Kenntnis der Bundesregierung von den 28 männlichen Personen, die am 30. August 2024 nach Afghanistan abgeschoben wurden, eine oder mehrere anschließend wieder nach Deutschland eingereist sind. Falls ja, erkundigt sich Seitz nach dem Aufenthaltsstatus dieser Personen.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/29.01.2025)