Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen
Berlin: (hib/CHB) Die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur Naturschutzpolitik haben Impulse gesetzt und Handlungsanstöße gegeben. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23097) auf eine Kleine Anfrage (19/21843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allerdings würden Empfehlungen wissenschaftlicher Beratungsgremien von der Bundesregierung in der Regel nicht vollständig übernommen, da auch weitere Aspekte in die Entscheidungsfindung einflössen, heißt es in der Antwort weiter.
Auf die Frage nach der Umsetzung von konkreten Empfehlungen des SRU antwortet die Bundesregierung unter anderem, ihre Meinungsbildung in Bezug auf die Einführung einer Pestizid- und einer Stickstoffabgabe zum Schutz der Biodiversität sei noch nicht abgeschlossen. Die vom Sachverständigenrat empfohlene Ausweisung von Nullnutzungszonen in Nord- und Ostsee sei aufgrund völkerrechtlicher Übereinkommen nicht möglich.