Anträge der Linken zu Arbeitslosengeld I und Grundsicherung beraten
Die Linke dringt auf mehr Schutz vor Existenznot in der Corona-Pandemie. Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig über einen Antrag (19/25068) beraten, mit dem sich die Fraktion für eine Verlängerung der Sonderregeln beim Arbeitslosengeld und des vereinfachten Zugang zur Grundsicherung ausspricht. Die Vorlage soll nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.
Ein weiterer Antrag der Fraktion forderte ebenfalls, soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden (19/25252). Die Initiative wurde im Anschluss an die Debatte gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen mit den übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt.
Abfederung existenzieller Risiken
Die Linksfraktion begründet ihre Initiative (19/25068) mit den enormen ökonomischen und sozialen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und kritisiert die Bundesregierung dafür, die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert zu haben ohne gleichzeitig die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld I und in der Grundsicherung zu verlängern. Dadurch seien viele Menschen davon bedroht, ihren (verlängerten) Leistungsanspruch wieder zu verlieren. Die Krise zeige aber, wie wichtig die Arbeitslosenversicherung zur Abfederung existenzieller Risiken sei, schreibt Die Linke.
Sie fordert deshalb von der Bundesregierung mehrere Gesetzentwürfe. Unter anderem soll das Arbeitslosengeld auf einheitlich 68 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhöht werden, um Arbeitslosen dauerhaft ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu garantieren. Beschäftigte mit kurzen Beitragszeiten sollen besser abgesichert werden und die Leistungsdauer soll sich wieder stärker nach der Dauer der Beitragszahlung richten, Sperrzeiten sollen abgeschafft werden. Ferner verlangen die Abgeordneten eine Erhöhung des Regelbedarfs in der Grundsicherung auf 658 Euro für alle Erwachsenen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende 2021 verlängert werden. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften soll für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.
In ihrem abgelehnten Antrag (19/25252) forderte die Linke unter anderem, das Kurzarbeitergeld auf einheitlich 90 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen oder Kündigungen von Mietverträgen aufgrund von pandemiebedingten Mietschulden zu untersagen. (che/sas/17.12.2020)