Parlament

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 26. September 2021, statt. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte am Mittwoch, 9. Dezember 2020, auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2021 ausgefertigt. Das Parlament ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Als direkt gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber die Aufgabe zur Kontrolle der Bundesregierung zu. Darüber hinaus verfügt der Bundestag über das Budgetrecht. Er legt den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. Eine weitere Aufgabe des Parlaments ist die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Vorgeschlagen wird eine Kandidatin oder ein Kandidat vom Bundespräsidenten, gewählt jedoch ausschließlich von den Abgeordneten. Grundsätzlich dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Bundestagswahl mitentscheiden.

Erst- und Zweitstimme

Für die Wahl ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenanntes Direktmandat. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.

Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.

Wahlen für die Vertreterversammlungen

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich ab dem 25. März 2020.

Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit ab dem 25. Juni 2020. (eis/05.02.2021)