Parlamentarisches Kontrollgremium

Roderich Kiesewetter zum neuen Vorsitzenden gewählt

Ein Mann im Anzug lächelt in die Kamera.

Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter ist neuer Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. (© Deutscher Bundestag / Inga Haar)

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. November 2020, den baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Roderich Kiesewetter zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Kiesewetter war auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (19/24038) am 5. November gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes zum neuen Mitglied des neunköpfigen Kontrollgremiums gewählt worden, nachdem der bisherige Vorsitzende Armin Schuster (CDU/CSU) sein Amt niedergelegt hatte. 

Armin Schuster neuer Chef des BBK 

Armin Schuster hatte nach gut elf Jahren als direkt gewählter Abgeordneter des baden-württembergischen Wahlkreises Lörrach-Müllheim im November die Leitung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn übernommen und mit Ablauf des 9. November 2020 sein Bundestagsmandat niedergelegt.

In Artikel 45d des Grundgesetzes heißt es, dass der Bundestag zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes ein Kontrollgremium bestellt. Das neunköpfige Gremium überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Bericht zu Rechtsextremismus mit Bundeswehr-Bezügen beraten

In der Sitzung am 25. November hat das Parlamentarische Kontrollgremium darüber hinaus den unveröffentlichten geheimen Bericht „Kenntnisse, Beiträge und Maßnahmen von Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst zur Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr“ seines Ständigen Bevollmächtigten zum Kontrollauftrag beraten und zur Kenntnis genommen. (vom/26.11.2020)

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