Experten: Ehrenamt leidet unter Bürokratie und komplexem Steuerrecht
Zeit:
Montag, 23. November 2020,
14
bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200
Das Ehrenamt in Deutschland leidet unter Bürokratie und einem zu komplexen Steuerrecht. Dies war der durchgängige Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 23. November 2020. Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen die Frage, inwieweit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das ehrenamtliche Engagement belastet.
„Wir brauchen richtige Reformen“
Dagmar Ernst vom Regionssportbund Hannover wies darauf hin, dass immer mehr Vereine Probleme hätten, ihre ehrenamtlichen Vorstandsämter zu besetzen. Ein Grund dafür sei, dass viele Menschen ein solches Amt scheuten wegen der zunehmenden Bürokratisierung der Vereinsarbeit und der drohenden Haftung bei Verstößen gegen gesetzliche Auflagen. Es mache wenig Sinn, alle paar Jahre steuerliche Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen für die Vereine anzuheben.
„Wir brauchen richtige Reformen“, sagte Ernst. Sie räumte ein, dass die Einführung der DSGV prinzipiell zwar richtig gewesen sei und sich viele Vereine damit inzwischen arrangiert hätte. Allerdings könne es nicht sein, dass ein Verein mit 50 Mitgliedern die gleichen Anforderungen erfüllen muss wie ein Verein mit 100.000 Mitgliedern.
„Junge Menschen unsicher im Umgang mit Gesetzen“
Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring führte an, dass gerade jungen Menschen im Umgang mit gesetzlichen Regelungen unsicher seien, etwa bei der DSGVO, dem Urheber- oder dem Pauschalreiserecht. Dies erschwere das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen.
Jugendverbände würden beispielsweise Ferienfahrten, Seminarwochenenden oder Zeltlager anbieten. Nach geltendem Recht würden sie damit in den meisten Fällen zu Pauschalreiseanbietern mit allen daraus resultierenden Regelungen des Verbraucherschutzes.
„Besteuerungsgrenze auf 45.000 Euro vereinheitlichen“
Dr. Gisela Meister-Scheufelen vom Normenkontrollrat Baden- Württemberg bestätigte, dass von den Vereinen das Steuerrecht, der Datenschutz und rechtliche Vorgaben für Vereinsveranstaltungen als besonders belastend angesehen würden.
Sie plädierte dafür, die Besteuerungsgrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer, die derzeit bei Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins bei 35.000 Euro und bei Einnahmen aus einem Zweckbetrieb bei 45.000 Euro liege, einheitlich auf 45.000 Euro festzulegen. Zudem sollte der steuerliche Freibetrag für die Körperschaft- und die Gewerbesteuer von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden.
„Bürokratieaufwand in vergangenen fünf Jahren gestiegen“
Auch Dr. Stefan Nährlich von der Stiftung Aktive Bürgerschaft beklagte eine zu hohe Belastung durch Bürokratie. Eine Umfrage unter den derzeit 405 Bürgerstiftungen in Deutschland habe ergeben, dass die Führungskräfte in den Stiftungen etwa 53 Prozent ihrer erbrachten Arbeitsstunden auf die Erfüllung der Bürokratie verwenden müssten. Dabei mache es kaum einen Unterschied, ob es sich um haupt- oder ehrenamtliche Geschäftsführer handele.
Mehr als zwei Drittel der befragten Vorstände und Geschäftsführer hätten angegeben, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen fünf Jahren gestiegen sei. Zwei Drittel seien der Meinung, dass der Aufwand weiter ansteigt. Als Hauptverursacher würden der Datenschutz, das Steuerrecht und die Stiftungsaufsicht genannt.
„Nicht alle sind von Auflagen gleichermaßen betroffen“
Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz warnte vor vorschnellen Urteilen über die Auswirkungen der DSGVO. Diese sei erst vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten. Deshalb sei es zu früh, einen konkreten Änderungsbedarf an den gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren.
Richter verwies darauf, dass die DSGVO zwar in der Tat für alle Vereine und Organisationen unabhängig von der Größe gelte, dies bedeute jedoch nicht, dass auch alle gleichermaßen von den Auflagen betroffen seien.
„Datenschutz trägt zum inneren Frieden bei“
Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Imke Sommer, argumentierte, dass die DSGVO keine so hohe Belastung für das ehrenamtliche Engagement darstelle, wie viele glaubten. An dieser Stelle kursierten auch viele Missverständnisse. Zudem trage der Datenschutz auch zum inneren Frieden in den Vereinen bei.
Nach Ansicht von Dr. Rainer Sprengel vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement stellt die DSGVO einen wichtigen Baustein dar, um die individuellen Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter zu schützen. Somit sei sie gerade für das ehrenamtliche Engagement wichtig. (aw/23.11.2020)