Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Änderung des Asylgesetzes: Ein Gesetzentwurf der AfD Fraktion zur Änderung des Asylgesetzes (19/8857) wird federführend im Innenausschuss beraten. Der Entwurf zielt auf eine Erweiterung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der Identität von Asylsuchenden ab. Danach sollen die Ausländerbehörden, die Polizeien der Länder und die Bundespolizei nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Abdrücke der Handflächen abnehmen dürfen. Darüber hinaus soll es künftig im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erlaubt sein, „Aufnahmen von Lichtbildern einschließlich Bildaufzeichnungen zu machen und die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale sowie Messungen vorzunehmen“. Ferner sollen der Vorlage zufolge künftig die Beamten der Bundespolizei einen Ausländer, der bei ihnen um Asyl nachgesucht hat, unverzüglich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen können.
Gendiagnostik: Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur „Änderung des Gendiagnostikgesetzes – Vorgeburtliche Vaterschaftstests ermöglichen“ (19/16950) wird federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten. Die Fraktion will vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Dazu solle Paragraf 17 Absatz 6 des Gendiagnostikgesetzes geändert werden, heißt es in der Vorlage. Hintergrund sei, dass die gegenwärtige Fassung des Gesetzes die Durchführung vorgeburtlicher Vaterschaftstests nur zulasse, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den Paragrafen 176 bis 178 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht. Liege eine solche Situation nicht vor, heißt es in dem Entwurf, seien Schwangere und potenziell infrage kommende Väter sowie Angehörige dazu gezwungen, bis zur Geburt in Ungewissheit zu leben, obwohl die Vaterschaft heutzutage mittels nichtinvasiver Diagnostik risikolos geklärt werden könne.
Verpackungsgesetz: Ein Entwurf der Bundesregierung für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes“ (19/16503) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Ziel des Gesetzes sei es, die positive Entwicklung bei der Reduktion von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern durch das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens fortzuführen und eine weitere erhebliche Reduzierung zu erreichen. Ausgenommen von diesem Verbot seien bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen.
Anerkennung von Berufsqualifikationen: Im Wirtschaftsausschuss wird federführend ein Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften“ (19/17288) beraten. Gemäß der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der Europäischen Kommission vorzulegen. Laut Bundesregierung sind die Kriterien des dafür vorgesehenen Verfahrens nicht klar genug und werden uneinheitlich kontrolliert. Die Europäische Kommission habe es daher als notwendig angesehen, den Mitgliedstaaten ein Prüfungsschema („Raster“) für die Verhältnismäßigkeitsprüfung an die Hand zu geben. Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen daher verpflichtet werden, bestimmte Vorgaben zu beachten.
Allgemeines Eisenbahngesetz: Ebenfalls im Verkehrsausschuss wird federführend der Entwurf der Bundesregierung für ein „Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“ (19/17289) beraten. Bis Ende 2017 hatten alle öffentlichen Eisenbahnen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für betriebsfremde Leistungen. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für die Erhaltung und den Betrieb von höhengleichen Kreuzungen, wenn die Eisenbahn für mehr als die Hälfte der Aufwendungen aufkommt. Den bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen standen Ausgleichszahlungen nach der EU-Verordnung über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen zu. Für nichtbundeseigene öffentliche Eisenbahnen regelte das Allgemeine Eisenbahngesetz den Ausgleich. Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Kommission entfiel die Rechtsgrundlage für den Ausgleich betriebsfremder Aufwendungen für bundeseigene Eisenbahnen. Die Bundesregierung will ihnen aber auch weiterhin Ausgleichsleistungen für die Erhaltung und den Betrieb höhengleicher Kreuzungen gewähren. Künftig sollen daher Ausgleichszahlungen sowohl für bundeseigene als auch für nichtbundeseigene öffentlichen Eisenbahnen im Allgemeinen Eisenbahngesetz geregelt werden. Es geht dabei um einen Ausgleich für Lasten, die zu einer Ungleichheit oder erheblichen Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern führen können.
Bundesfernstraßengesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung wird federführend im Verkehrsausschuss beraten werden. Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes“ (19/17290). Wie die Regierung schreibt, bieten Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, vor allem an Wasserstraßenkreuzungen in einem städtischen Umfeld die Möglichkeit, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen steigern. Durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken würden Radwege miteinander verbunden und Lücken im Radwegenetz geschlossen. Mit der Gesetzesänderung will die Regierung eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Betriebswege im Zuge von Bundesfernstraßen abhängig vom Bedarf so bauen und unterhalten zu können, dass sie auch für den Radverkehr zur Verfügung stehen.
Tagesbetreuung für Kinder: Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes“ (19/17293, 19/17587) wird federführend im Familienausschuss beraten. Die Bundesregierung will das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz dahingehend ändern, dass die Bewilligungen der Bundesmittel durch die Länder bis Ende 2020 ausgesprochen werden können. Darauf aufbauende Fristenregelungen beispielsweise für Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, für das Monitoring und für Berichte sollen geändert werden. Geändert werden soll auch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“. Das Sondervermögen soll erst ein Jahr später, mit Ablauf des Jahres 2025, aufgelöst werden. In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen den Ausbau der Kindertagesbetreuung enorm vorangetrieben. Für Investitionskostenzuschüsse hatte der Bund im Jahr 2007 das Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt. Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013, 2013–2014 sowie 2015–2018 unterstützte er den Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bundesweit mit 3,28 Milliarden Euro. In diesem Zeitraum wurden nach Regierungsangaben mehr als 450 000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege geschaffen. Mit dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde 2017 das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017–2020“ auf den Weg gebracht. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wurde um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt um zusätzlich 100 000 Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt zu schaffen.
Jahresfinanzberichte: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie – Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ (19/17343) eingebracht, der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Im Handelsbilanzrecht soll mit Wirkung ab 2020 geregelt werden, dass die in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen in dem durch die sogenannte ESEF-Verordnung der Europäischen Union vorgegebenen Format offenzulegen sind. ESEF steht für European Single Electronic Format, also ein einheitliches europäisches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte. Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, muss nur dann einen Jahresfinanzbericht erstellen und veröffentlichen, wenn es nicht bereits nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der ansonsten in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen verpflichtet ist. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichterstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten zu erleichtern.
Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom: „Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (19/16073), der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Bis zum Jahresende 2020 solle über einen Ausgleichsmechanismus zwischen den Netzbetreibern eine Angleichung erreicht werden, fordern die Abgeordneten. Zur Begründung heißt es, die Netzentgelte würden sich auf Grundlage derzeitiger Regelungen stark unterscheiden. Besonders hoch belastet würden dabei strukturschwache Regionen. Der Bundestag habe das Problem bisher nicht hinreichend gelöst.
Warenvernichtung: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ressourcen schonen, Vernichtung von Waren stoppen“ (19/16411) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Die Vernichtung von Waren muss nach Ansicht der Fraktion gestoppt werden. In Deutschland habe die Vernichtung neuwertiger, unverkaufter Ware ein dramatisches Ausmaß angenommen. Mindestens 230 Millionen neuwertige, nicht verkaufte Bekleidungsstücke landeten pro Jahr im Schredder oder würden verbrannt, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Ausbeutung und Übernutzung natürlicher Ressourcen sowie die Zerstörung der Umwelt seien Folgen dieses Konsumstils. Die Abgeordneten fordern deshalb, durch verbindliche Design-Vorgaben für Langlebigkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit von Produkten in der Ökodesignrichtlinie oder dem Elektrogesetz sicherzustellen, dass die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten wird. Auch die Abfallvermeidung, Wiederverwendung und das Recycling von Produkten sollten gestärkt werden.
Anwälte: Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen“ (19/16884) wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Die Grünen wollen die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarung von Erfolgshonoraren bis zu einem bestimmten Streitwert zulässt. Auch solle die Bundesregierung prüfen, inwiefern in Einzelfällen eine Lockerung des Verbots der Prozessfinanzierung sinnvoll und angemessen sein kann. Damit solle langfristig ein fairer Wettbewerb zwischen Anwaltschaft und nichtanwaltlichen Dienstleistern gewährleistet werden. Weiter soll die Regierung einen Vorschlag für eine Reform des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften vorlegen und die Zulassung weiterer Rechtsformen prüfen.
Papierverbrauch: Ein Antrag der FDP will „Chancen der Digitalisierung nutzen – Papierverbrauch reduzieren und die Umwelt schonen“ (19/17448). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ihre Berichte nur noch in elektronischer Form zu publizieren. Die Bundesministerien und nachgelagerten Behörden verbrauchten hätten allein 2018 mehr als 226 Millionen Tonnen Papier verbraucht und den Bundeshaushalt damit mit mehr als 13 Millionen Euro belastet. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den Ressourcen Papier und Wasser sollte der Papierverbrauch an unterschiedlichen Stellen reduziert und so Ressourcen geschont werden, schreibt die Fraktion.
Versorgung von Bundesministern: Im federführenden Innenausschuss weiterberaten wird ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesministergesetzes (19/17512). Die rechtliche Fiktion des Bundesministergesetzes, wonach unter bestimmten Umständen eine Amtszeit als Bundesminister von mehr als zwei Jahren als Amtszeit von vier Jahren gilt, will die FDP aufheben. Stattdessen will sie eine Regelung einführen, die die Versorgungsansprüche proportional zur tatsächlichen Amtszeit ansteigen lässt. Die Deckelung der Minderung des Ruhegehalts auf 14,4 Prozentpunkte sei aufzuheben, sodass die Ministerpension künftig – je nach Geburtsjahrgang des Regierungsmitglieds und Ruhestandsbeginn – um bis zu 25,2 Prozentpunkte gemindert werden kann. Derzeit sei die Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitiger Beantragung auf maximal 14,4 Prozentpunkte (entsprechend einer Minderung für einen um vier Jahre früheren Ruhestand) beschränkt. Zusammen mit der Verschiebung der Regelaltersgrenze für Beamte auf 67 Jahre ergebe sich daraus eine besondere Form der „Rente mit 63“ speziell für Bundesminister: Beantragten sie bereits zur Vollendung des 60. Lebensjahres das Ruhegehalt, werde es so berechnet, als hätten sie schon das 63. Lebensjahr vollendet, schreiben die Liberalen.
Schutz von Sportstätten: An den Sportausschuss überwiesen wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schutz von Sportstätten des Leistungs- und Breitensportes durch Ausnahme- und Übergangsregelungen für Kunstrasenplätze bei einem EU-Verbot“ (19/17283). Darin schreiben die Liberalen, durch die Beschränkungsvorlage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Freisetzung von Mikroplastikpartikeln in die Umwelt würden sich für weit über 5.000 Kunstrasenplätze in Deutschland Einschränkungen ergeben. „Es besteht die Gefahr, dass Spiel- und Trainingsbetrieb kurz- und mittelfristig bei den betroffenen Vereinen nicht durch alternative Sportflächen aufgefangen werden können, auch weil fehlende Infrastruktur an anderen Sportstätten dies nicht zulässt“, heißt es. Zudem würden hohe Zusatzkosten für Kommunen und Vereine deren Arbeits- und Handlungsfähigkeit wesentlich einschränken, was aus Sicht der FDP einen nachhaltigen Eingriff in den Sport in Deutschland darstellen würde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung von Beschränkungen chemischer Stoffe im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie darauf hinzuwirken, „dass die Nutzung von bestehenden und baurechtlich bereits genehmigten Kunstrasenplätzen mit Kunststoffgranulat nicht gefährdet wird“.
Kriminalisierung von Spielzeugen: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Keine Kriminalisierung von Spielzeugen nach dem Waffenrechtsänderungsgesetz“ (19/17518) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, die bisherige Privilegierung von Spielzeugen mit einem Mündungsenergiewert bis 0,5 Joule wiederherzustellen.
Wissenschaftskommunikation: Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Echte Wissenschaftskommunikation: glaubwürdig und beteiligungsstark“ (19/17517) wird federführend im Ausschuss für Bildung und Forschung weiterberaten. Die Bundesregierung soll nach Wunsch der FDP unter anderem darauf hinwirken, dass Wissenschaftskommunikation bei den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaften und auch im Zusammenwirken mit den Ländern bei den Hochschulen zu einer prioritären Aufgabe wird. Zur Verankerung tragfähiger Strukturen für die Wissenschaftskommunikation gehört, ihr in den einzelnen Instituten ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es gelte, durch Kooperationen zwischen Lehrstühlen und professionellen Kommunikationsagenturen zusätzliches Know-how in Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie deren Führungsakademien zu tragen, Wissenschaftskommunikation in Aufbau-Studiengänge sowie promotionsbegleitend zu integrieren und damit Qualifizierungsangebote sicherzustellen. Ebenso sollen Anreiz- und Anerkennungssystematiken für diejenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickelt werden, die engagiert Wissenschaftskommunikation betreiben wollen.
Europäische Bildungsmobilität: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Europäische Bildungsmobilität stärken – Erasmus ausbauen und Großbritannien als Programmland halten“ (19/17516) wurde ebenfalls zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Forschung überwiesen. Demnach soll sich die Bundesregierung unter anderem im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ ab 2021 deutlich ausgeweitet werden. Dabei soll die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) eine Verdreifachung des Budgets für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ im Vergleich zum aktuellen Budget anstreben und den entsprechenden Vorschlag des Europäischen Parlaments unterstützen.
Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Elektrifizierungsprogramm für den Schienenverkehr“ (19/14376) wurde federführend an den Verkehrsausschuss überwiesen. Von der Bundesregierung verlangt die Fraktion, die unverzügliche Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossenen Elektrifizierungen und weiteren Ausbauten des Schienennetzes sicherzustellen. Zudem müssten alle Elektrifizierungsmaßnahmen, die als „potenzieller Bedarf“ eingestuft werden, in den „vordringlichen Bedarf“hochgestuft werden. Die zum Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel seien umgehend einzustellen und es müsse schnellstmöglich mit dem Ausbau begonnen werden, schreiben die Abgeordneten.
Mobilität von morgen: Ebenfalls im Verkehrsausschuss beraten wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den MobilPass jetzt einführen – Für eine attraktive, ökologische, bezahlbare Mobilität von morgen“ (19/14387). Darin schreiben die Abgeordneten, Ziel müsse es sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger auf einen regelmäßigen und zuverlässigen Mobilitätsservice zugreifen können. Mehrmals täglich solle es möglich sein, „mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zwischen Mittelzentren sowie zu wesentlichen Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs möglichst ohne viele Umstiege zu gelangen“, heißt es in dem Antrag. Diese regionale Mobilitätsgarantie werde neben dem klassischen Linienverkehr auch durch neue Mobilitätsangebote, so genannte On-Demand-Angebote, realisiert. Diese ermöglichten einen flexibleren Service, „der nur dann im Einsatz sein muss, wenn eine tatsächliche Anfrage besteht“. Um vor allem Kinder und Jugendliche früh mit den umweltfreundlichen Verkehrsalternativen vertraut zu machen und ihnen von Anfang an einen hohen Grad an eigenständiger Mobilität zu ermöglichen, sollen sie bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres den Nahverkehr kostenfrei nutzen können. Zur Finanzierung diene der Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, allen voran die Subventionierung des Dieselkraftstoffs.
Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz: Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen“ (19/17540) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, vor allem die Gebühren für die Anordnung des Gewahrsams und Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung, für die Platzanweisung und die Kosten für Dolmetscher so zu ändern, dass folgende Grundsätze beachtet werden: Eine Gebühr ist keine Strafe, sie rechtfertigt nur einen klar definierten individuell zurechenbaren Nutzen, der über den allgemeinen Auftrag der Polizei hinausgeht, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Höhe der Gebühr solle daher den Nutzen für die betroffene Person nicht übersteigen. Vorteile für den polizeilichen Vollzug sollten zugunsten der betroffenen Person kostensenkend berücksichtigt werden. Gebühren, die verhaltenslenkend wirken sollen, dürften nur besonders grundrechtsschonend eingesetzt werden. Dabei müsse bereits durch die Gebührentatbestände einerseits und die Gebührenhöhe andererseits ein angemessenes Verhältnis zu dem mit der Gebühr verfolgten Zweck gewahrt werden. Auch sei die Erhebung von Gebühren kein Selbstzweck und dürfe die polizeiliche Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigen. Gebühren, deren Wirtschaftlichkeit meist nicht gegeben ist, sollten von der Bundespolizei gar nicht erhoben werden, schreiben die Grünen. (ste/vom/05.03.2020)