Folgen von Corona für die Veranstaltungswirtschaft beraten
Der Bundestag hat sich am Freitag, 30. Oktober 2020, mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungswirtschaft befasst. Beraten wurden ein Antrag der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23704), ein Antrag der AfD (19/23711), zwei Anträge der FDP (19/23679, 19/23680) und ein Antrag der Linken (19/23733) zum Thema. Der Grünen-Antrag trägt den Titel „Ohne Veranstaltungen wird es still, auch nach der Krise – Maßnahmen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft und Soloselbstständigen in der Corona-Krise“. Der AfD-Antrag trägt den Titel „Krisenüberbrückung für Schausteller, ihre Zulieferer und Hersteller und Ermöglichung von Veranstaltungen mit entsprechendem Hygienekonzept“, der erste FDP-Antrag lautet „Freiraum für gesellschaftliches Leben erhalten – Veranstaltungswirtschaft schützen“ (19/23679), der zweite ist mit „Datenschutz gewährleisten – Vertrauen in die Datenerfassung in der Gastronomie stärken“ (19/23680) überschrieben. Der Antrag der Linken fordert eine strikte Zweckbindung für Corona-Gästelisten (19/23733).
Der Grünen-Antrag, der AfD-Antrag sowie der erste FDP-Antrag wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der zweite Antrag der FDP wird im federführenden Innenausschuss weiterberaten. Der Antrag der Linken wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen, obwohl die Antragsteller den Innenausschuss bevorzugt hätten. In der Abstimmung darüber wurde Die Linke dabei aber nur von den Grünen unterstützt.
Antrag der Grünen
Die Grünen wollen die Überbrückungshilfen so verändern, dass sie für die Veranstaltungsbranche passgenaue Hilfen bereitstellen. Dafür sollten die neuen Bedingungen der Überbrückungshilfen II, wie die Aufhebung der Deckelung der Hilfsbeiträge bei Kleinstunternehmen oder die Anhebung der Förderhöhen auch rückwirkend für die Überbrückungshilfen I gelten. Darüber hinaus sollten weitere Verbesserungen wie die Anhebung der Förderhöhen oder eine Anhebung der Maximalbeiträge auch für mittlere Unternehmen in Betracht gezogen werden, etwa durch eine Anpassung an die reale Unternehmensgröße. So könnte eine Förderhöhe von bis zu zwei Prozent des Umsatzes des vorigen Jahres gewährt werden.
Die Frkation will ferner den Katalog der förderfähigen Kosten an die Lebensrealität der Veranstaltungsbranche anpassen. Vorgeschlagen wird, die Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern pauschal mit einem fiktiven Unternehmerlohn von 1.200 Euro monatlich zu übernehmen. Auch sollten die Kosten für die Krankenversicherungen bei Solo-Selbstständigen, Weiterbildungsmaßnahmen, die Übernahme coronabedingter Provisionsstornierungen bei den Künstlervermittlungsagenturen und Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung der Betriebe bezahlt werden, um die Zeit der Krise zu nutzen und die Betriebe zukunftsfähig zu machen. Das Überbrückungsprogramm müsse so entbürokratisiert werden, dass alle Branchenteilnehmer zum Antragsverfahren zugelassen werden, besonders auch verbundene Unternehmen und Künstlervermittler und -agenturen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Soforthilfe für Schausteller nicht rückwirkend vom Personalstand am Stichtag 31. März 2020 abhängig zu machen, sondern zum Nachteilsausgleich am Jahresmittel der vergangenen drei Jahre. Weiter plädieren die Abgeordneten dafür, auf eine Betriebskostenerstattung auf der Basis des dreijährigen Mittels zu setzen und eine Investitionshilfe aufzulegen, die sich am dreijährigen Investitionsmittel des jeweiligen Schaustellers orientiert und für die Dauer der Unmöglichkeit zur Berufsausübung gilt.
Die AfD möchte außerdem erreichen, dass Veranstaltungen wieder stattfinden dürfen, wenn behördlich abgestimmte Hygienekonzepte vorliegen. Nur wenn Corona-Infektionsraten beziehungsweise Sterberaten wieder steigen, solle man zu Verboten und Einschränkungen zurückkehren.
Erster Antrag der FDP
Der erste Antrag der FDP (19/23679) fordert, gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die bestehenden Kreditprogramme für Unternehmen, die Aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, nachzubessern. Insbesondere sei eine signifikante Verlängerung der Laufzeiten und eine Ausweitung tilgungsfreier Phasen notwendig, um den Unternehmen Zeit zur Sanierung zu geben. Weitere Maßnahmen, um die Kreditvergabe an grundsätzliche gesunde Unternehmen zu erleichtern, sollen geprüft werden.
Außerdem soll ein detaillierter Dialog mit der Veranstaltungswirtschaft begonnen werden und die Bundesländer sollen daran beteiligt werden, um gemeinsam Lösungs- und Wiederöffnungsmöglichkeiten zu diskutieren und zu prüfen. Ein Schwerpunkt des Dialogs sollen realistische Vorgaben für Veranstaltungen sein. Anstelle pauschaler Verbote brauche die Branche vernünftige Lösungen, die den Einzelfällen gerecht werden.
Zweiter Antrag der FDP
In ihrem zweiten Antrag (19/23680) will die FDP, dass in Vorbereitung auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz und vor dem Hintergrund der Corona-Bestimmungen im Gastgewerbe die rechtlichen Vorgaben und die praktische Ausgestaltung der Kontakterhebung von Gästen zum Thema gemacht werden. Dabei fordert sie „einen Konsens für eine einheitliche Ausgestaltung der Corona-Verordnungen der Bundesländer im Bereich der Gästedatenerfassung“. Es gebe große rechtliche und praktische Unterschiede zwischen den Ländern, kritisiert die Fraktion.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/23733) unter anderem auf, die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten für Besucher von Gaststätten, Hotels, Veranstaltungsorten und anderen Dienstleistungsbetrieben zu evaluieren. Sollte ein konkreter Nutzen dieser Pflicht nicht ersichtlich sein, sollte gegenüber den Ländern für einen Verzicht darauf plädiert werden.
Ergibt sich jedoch ein konkreter Nutzen, solle die Regierung eine gesetzliche Regelung vorlegen, die vorsieht, dass die erhobenen Kontaktdaten für Besucher von Gaststätten, Hotels, Veranstaltungsorten und anderen Dienstleistungsbetrieben ausschließlich für Zwecke des Infektionsschutzes verwendet werden dürfen. (ste/vom/30.10.2020)