Parlament

AfD-Vorschläge zur Be­setzung verschiedener Gremien ab­gelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, mehrere Wahlvorschläge der AfD zur Besetzung verschiedener Gremien abgelehnt. Die Mehrzahl der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei den Abstimmungen, die übrigen vier Fraktionen des Hauses sowie einzelne Unionsabgeordnete stimmten jeweils gegen die AfD-Kandidaten.

Es handelte es sich um Wahlvorschläge für das Kuratorium „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (19/22321), das Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (19/22322), das Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (19/22323), das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (19/22324), den Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (19/22325), das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte (19/22326) sowie für den Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (19/22327).

Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Erneut stellte die AfD-Fraktion Nicole Höchst (AfD) als Mitglied im Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (19/22321) auf. Gegen einen entsprechenden Wahlvorschlag ihrer Fraktion hatten alle anderen Fraktionen bereits in der Wahl vom 10. September 2020 gestimmt. Die Abgeordnete kandidierte für die Position zum zehnten Mal. In den noch weiter zurückliegenden Wahlgängen war jeweils der AfD-Abgeordnete Uwe Witt ins Rennen gegangen. Weder Höchst noch Witt erreichten die erforderliche Mehrheit. 

Das Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Die Abgeordneten Uwe Witt sowie als Stellvertreterin Joana Cotar traten erneut zur Wahl als Mitglieder für das Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (19/22322) an. Mit den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen, mit Ausnahme von zwei Enthaltungen, konnten Witt sowie als Stellvertreterin Cotar schon bei der Wahl am 10. September 2020 keine Mehrheit hinter sich vereinen.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.

Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ stellte die AfD-Fraktion wiederholt den Abgeordneten Steffen Kotré sowie als dessen Stellvertreterin die Abgeordnete Nicole Höchst (19/22323) zur Wahl. Beide Kandidaten waren bereits am 10. September 2020 gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen mit ihrer Bewerbung gescheitert. Kotré hatte davor bei den Wahlen am 18. Juni 2020 und am 7. Mai 2020 kandidiert und war an einer Mehrheit gescheitert. Davor hatte es weitere Wahlgänge am 5. März 2020, am 16. Januar 2020, am 12. Dezember 2019 und am 17. Oktober 2019 gegeben. Kotré stellt sich zum achten Mal dieser Wahl.

Das Kuratorium der Stiftung setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums, insbesondere über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen.

Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Die AfD-Fraktion stellte die Abgeordneten Volker Münz und Albrecht Glaser, die Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (19/22324) werden sollten, erneut zur Wahl auf. Beide Kandidaten standen zuvor am 10. September 2020 für die entsprechenden Positionen zur Wahl. Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen bei einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion lehnte der Bundestag den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion damals schon ab.

Die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ will die Geschichte der NS-Zwangsarbeit in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur verankern. Dabei kommen die Opfer zu Wort, die ihre Erfahrungen im Nationalsozialismus nachkommenden Generationen vermitteln. Die Stiftung leistet einen Beitrag zur Entwicklung einer Erinnerungskultur auch für die deutsche Migrationsgesellschaft. Sie bringt die exemplarische Aufarbeitung von Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts in den internationalen Erfahrungsaustausch ein. Die Stiftung will zudem das Bewusstsein für den jüdischen Anteil an der deutschen und europäischen Geschichte stärken.
Kuratorium

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplans. Es erlässt Richtlinien für die Verwendung der Mittel. Das Kuratorium der Stiftung ist international besetzt. Die 27 Mitglieder werden für vier Jahre unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, der deutschen Wirtschaft und von den an den internationalen Verhandlungen zur Gründung beteiligten Staaten und Organisationen entsandt. Die Kuratoriumsvorsitzende und ihr Stellvertreter werden von der Bundeskanzlerin berufen. 

Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

Für den Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ nominierte die Fraktion den Abgeordneten Wilhelm von Gottberg und als Stellvertreter Martin Erwin Renner (19/22325). Beide Kandidaten waren bei dieser Wahl wie schon zuletzt am 10. September 2020 an der Mehrheit der Stimmen der übrigen Fraktionen des Bundestages bei Enthaltung der Unionsfraktion gescheitert. 

Die „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wurde 2008 auf Beschluss der Bundesregierung errichtet. Ihr Auftrag ist es, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten“. Finanziert wird die Stiftung aus dem Haushalt der Kulturstaatsministerin. Träger der Einrichtung ist das Deutsche Historische Museum (DHM).

Dem Stiftungsrat gehören 21 Mitglieder an. Davon werden 19 vom Deutschen Bundestag gewählt. Der Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum sowie der Präsident der Stiftung Haus der Geschichte sind qua Amtes Mitglied. Im Stiftungsrat sind die Bundesregierung mit drei Mitgliedern, der Deutsche Bundestag mit vier Mitgliedern und der Bund der Vertriebenen mit sechs Mitgliedern vertreten. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Evangelische und die Katholische Kirche stellen je zwei Mitglieder.

Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Für die Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) (19/22326) hatte die AfD-Fraktion als Mitglied der Zivilgesellschaft Angelika Barbe benannt. Die zuletzt zur Wahl aufgestellte ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld hatte bereits bei der Wahl am 7. Mai 2020 nicht die erforderliche Mehrheit hinter sich vereinen können.

Das Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das sich aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammensetzt. Das Institut wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages (14/4801) als Verein gegründet. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und hat dafür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur lag ein Wahlvorschlag der AfD (19/22327) vor. Aufgestellt wurden erneut als Mitglieder der Abgeordnete Jürgen Braun und darüber hinaus Angelika Barbe und als Stellvertreter die Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing und darüber hinaus Dr. Jörg Kürschner. Zuletzt hatte die AfD die Kandidaten am 2. Juli 2020 zur Wahl für den Stiftungsrat aufgestellt. Der Wahlvorschlag hatte bereits damals bei den übrigen Fraktionen keine Mehrheit gefunden.

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat den gesetzlichen Auftrag, die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR zu befördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der Aufarbeitung von Diktaturen im internationalen Maßstab mitzuwirken. Gemeinsam mit anderen Institutionen und zahlreichen Partnern im In- und Ausland unterstützt sie die Auseinandersetzung mit den kommunistischen Diktaturen in der SBZ/DDR und in Ostmitteleuropa, um das öffentliche Bewusstsein über die kommunistische Gewaltherrschaft zu befördern.

An der Spitze der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur steht der auf fünf Jahre gewählte Stiftungsrat, dem Vertreter des Bundestages, der Bundesregierung, des Landes Berlin sowie in Fragen der Aufarbeitung besonders engagierte Personen angehören. Vorsitzender dieses Gremiums ist Markus Meckel. Der Stiftungsrat beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, und kontrolliert die Tätigkeit des Vorstandes. (vom/ste/eis/29.10.2020)