Die Forderung nach einer „feministischen Außenpolitik“ hat der Bundestag am Mittwoch, 28. Oktober 2020, erörtert. Den Abgeordneten lag dazu Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Feministische Außenpolitik konsequent umsetzen – Gewalt und Diskriminierung überwinden, Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte weltweit verwirklichen“ (19/7920) vor, der auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/8640) gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der FDP und der Linken abgelehnt wurde. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Grünen auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Auf Gewalt in internationalen Konflikten verzichten – UN-Resolution 1325 ,Frauen, Frieden und Sicherheit' umfassend verankern“ (19/23515). Zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurden ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Für eine friedliche feministische Außenpolitik“ (19/17548) sowie ein Antrag der AfD, der fordert, die deutsche Außenpolitik „unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit“ (19/23710) zu betreiben.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/7920) die Bundesregierung auf, das Prinzip einer feministischen Außenpolitik zu einem Grundprinzip zu machen und sicherzustellen, „dass jede Art von diplomatischen Verhandlungen, die Planung und Durchführung von Projekten wie auch das Engagement in multilateralen und supranationalen Organisationen darauf ausgerichtet ist, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern“. Als wichtige Ziele der deutschen Außenpolitik sollten die Stärkung der Rechte von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen weltweit und ihr gleichwertiger Zugang zu Ressourcen und gleichberechtigter Teilhabe an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen verankert werden.
Die Abgeordneten beriefen sich unter anderem auf die nachhaltige Entwicklungsagenda 2030, die die Geschlechtergleichbehandlung als Ziel formuliere sowie auf die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Weitere Forderungen zielten auf die Geschlechterparität im Auswärtigen Amt sowie auf die Entwicklung eines ressortübergreifenden „Gender Equality Plan“ nach Vorbild der schwedischen Regierung „mit klaren und überprüfbaren Zielen auf nationaler und internationaler Ebene“ ab.Außenpolitik„.
Abgelehnter Antrag der Linken
In dem abgelehnten Antrag der Linken (19/23515) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, auf die Anwendung militärischer Gewalt in allen internationalen Konflikten zu verzichten, die Resolution 1325 der Vereinten Nationen in sämtlichen internationalen Handlungsfeldern vorrangig umzusetzen und die Perspektive von Frauen in allen Abstimmungsentscheidungen mit einzubeziehen. Zum Schutz von Frauen und Mädchen und anderer vulnerablen Gruppen in Krisenregionen sollten zivile Maßnahmen der Konfliktbearbeitung ergriffen und unterstützt werden. Die dafür notwendigen Mittel sollten im Haushalt des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt und “die Verquickung von militärischen Einsätzen, der Erhöhung der Rüstungsausgaben und zivilem Engagement umgehend„ eingestellt werden.
Die UN-Resolution sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten außerdem in allen Ministerien und relevanten Politikfeldern strukturell verankert werden. Im Auswärtigen Amt sei ein eigenes Referat für die Umsetzung zu schaffen.
Überwiesener Antrag der Linken
Eine “feministische Außenpolitik zum Primat der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu erklären, um Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranzutreiben„, verlangt die Linksfraktion in ihrem zweiten Antrag (19/17548). Dazu solle im Auswärtigen Amt unter anderem ein Referat für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (“Frauen, Frieden und Sicherheit„) eingerichtet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in “allen Friedensverhandlungen und -prozessen aktiv darauf zu drängen, dass sowohl auf Seiten der Konfliktparteien als auch aus der Zivilgesellschaft Frauen und Frauenorganisationen einbezogen werden„.
Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Fluchtgrund im Asylgesetz, den Familiennachzug und die Rücknahme von Einschränkungen im Asylrecht einerseits sowie auf die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und auf ein Verbot sämtlicher Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern andererseits.
Überwiesener Antrag der AfD
Auf Grundlage des AfD-Antrag (19/23710) soll die Bundesregierung keine feministische Außenpolitik im Sinne eines Werteimperialismus betreiben. Stattdessen soll eine an der Vernunft ausgerichtete realistische Außenpolitik eingeleitet und das Selbstbestimmungsrecht der Völker konsequent geachtet werden.
Außerdem müsse anerkannt werden, dass die Umsetzung der Resolution 1325 und damit die globale Agenda “Frauen, Frieden, Sicherheit„ gescheitert sei, da sie nach 20 Jahren von weniger als der Hälfte aller Staaten weltweit umgesetzt oder implementiert worden sei. (ahe/hau/28.10.2020)