Zeit:
Montag, 16. November 2020,
12.30
bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Die Einführung einer digitalen Rentenübersicht wird von Experten überwiegend positiv bewertet. Zu diesem Ergebnis kam eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 16. November 2020. Thema war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie für eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht, 19/ 23550), zum anderen ein Antrag der Grünen für eine Reform der Sozialversicherungswahlen (19/22560).
Ein grundsätzlich positives Echo ernteten auch die Vorschläge, die Transparenz bei Rehabilitationsangeboten zu verbessern und die Modalitäten der Sozialwahlen zu verändern, wenngleich hier Nachbesserungsbedarf gesehen wurde. Unter anderem wurde mehrfach darauf gedrungen, das Instrument der Friedenswahlen durch die Neuregelungen nicht zu erschweren.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf der Regierung, der am Donnerstag, 19. November, im Bundestag zur Abstimmung steht, sieht neben der Bündelung der Rentenvorsorgeinformationen verschiedener Träger unter anderem auch vor, die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung zu verbessern und mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Listenbesetzung zu erreichen. Bei der Rehabilitation soll das offene Zulassungsverfahren reformiert werden.
Ziel ist es, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden.
„Kenntnisstand der Versicherten wird verbessert“
Dr. Reinhold Tiede von der Deutschen Rentenversicherung äußerte sich optimistisch, dass durch die geplante digitale Rentenübersicht der Kenntnisstand der Versicherten über ihre zu erwartende Rente wirklich verbessert wird.
Bisher sei die Altersvorsorge für die meisten Menschen ein Puzzlespiel, aus dem sich kein Bild ergebe, sagte Prof. Dr. Andreas Hackethal, Ökonom an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Ziel müsse sein, die Bausteine zusammenzufügen.
„Daten dürfen nicht in fremde Hände gelangen“
Es müsse sichergestellt werden, dass die Daten nicht in fremde Hände gelangen, sondern nur in jene des Versicherten, betonte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Dafür sei die Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer eine gute Möglichkeit, sagte er.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Gesetz nur grobe Linien für die Umsetzung der Rentenübersicht entwerfe. Eine klare gesetzliche Vorgabe für die Ausgestaltung, insbesondere im Interesse der Versicherten, fehle jedoch, schreibt der DGB. Bisher seien vor allem die Anbieter mit ihren spezifischen Interessen in der Erarbeitung der Rentenübersicht vertreten, kritisiert die Gewerkschaft.
Antrag der Grünen
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/22560), die Sozialversicherungswahlen zu reformieren. Darin bezeichnen sie die soziale Selbstverwaltung als „Ausdruck innerer Demokratie“. Über die Selbstverwaltung bestimmten die Versicherten und Arbeitgeber über Beschlüsse mit, die unmittelbaren Einfluss auf die Leistungserbringung und die Versorgungsstrukturen haben. Jedoch stünden insbesondere aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung diese Selbstverwaltungsgremien regelmäßig in der Kritik. So seien bei den jüngsten Sozialwahlen im Jahr 2017 rund 55 Millionen Versicherte wahlberechtigt gewesen. Nur 15 Millionen Menschen, knapp 30 Prozent, hätten aber ihre Stimme tatsächlich abgegeben, schreiben die Grünen.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, dass die Praxis der Wahlen ohne Wahlvorgang („Friedenswahlen“) zugunsten von echten Wahlen beendet wird. Außerdem solle das aktive und passive Wahlrecht auf alle Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres – unabhängig davon, ob sie selbst auch Mitglieder oder Mitversicherte sind – ausgeweitet werden. Ferner müsse sichergestellt werden, dass die Gremien geschlechterbezogen repräsentativ besetzt werden und dazu eingereichte Vorschlagslisten nur dann zugelassen werden, wenn bei den Sozialwahlen 2023 mindestens 40 Prozent und danach mindestens 50 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten Frauen sind. Ebenso sollten Online-Wahlen ermöglicht werden, fordern die Grünen. (che/16.11.2020)