Einsatz der Bundeswehr gegen den IS im Irak und in Syrien
Die Bundesregierung will den Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrormiliz IS im Irak und in Syrien fortsetzen, allerdings mit einem geringeren Kräfteeinsatz. Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Regierung (19/22207) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Fortsetzung des Anti-IS-Einsatzes im Irak und in Syrien
Laut Antrag der Bundesregierung sollen bis zum 31. Januar 2021 bis zu 500 Soldaten mithelfen, ein Wiedererstarken des sogenannten Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die personelle Obergrenze für den deutschen Beitrag könne von 700 auf 500 Soldaten gesenkt werden, da zum 31. März 2020 der deutsche Beitrag mit luftgestützter Aufklärung durch Tornado-Flugzeuge aus Jordanien heraus beendet wurde, so die Bundesregierung. Mit dem Einsatz der Bundeswehr soll ihrem Antrag zufolge ein Beitrag zum Aufbau der Fähigkeiten der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte geleistet werden.
Weitere Aufgaben seien die Luftbetankung der deutschen Partner, der Lufttransport, die Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung. Die Bundesregierung beziffert die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Januar 2022 auf voraussichtlich rund 116 Millionen Euro. Grundlage für den Einsatz ist das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen im Rahmen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, vor allem der Resolution 2449 vom 13. Dezember 2018. (sas/18.09.2020)