Regierung: Wettbewerbsnachteilen beim Emissionshandel vorbeugen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, in erster Lesung über die Entwürfe der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/19929) und für ein erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (19/19930) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaft entlasten – Treibhausgas-Emissionshandel gerade in Covid-19-Wirtschaftskrise abschaffen“ (19/20075) und einem Antrag der Linken mit dem Titel „Pfand für Elektrogeräte und Batterien“ (19/19642) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz war ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt worden. Der Bundesrat hatte im 2019 wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die Bundesregierung kündigte in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Ankündigung um. Gleichzeitig hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat angekündigt, die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel vollständig zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.
Carbon Leakage soll vermieden werden
Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können laut Regierung für manche Unternehmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Dazu hatte die Bundesregierung angekündigt, dass sie das Notwendige zur Vermeidung von Carbon Leakage (Auslagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem) mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 regeln werde. Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung ermächtigt werden, bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage zu regeln.
Neben der Erhöhung der Zertifikatspreise in der Einführungsphase wird die Verordnungsermächtigung für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage angepasst, da es für betroffene Unternehmen, die mit ihren Produkten dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem 1. Januar 2022 zu Wettbewerbsnachteilen kommen könne. Die ursprüngliche Regelung habe die Bundesregierung nur zu Regelungen ab dem 1. Januar 2022 ermächtigt.
Änderung des Batteriegesetzes
Mit der Änderung des Batteriegesetzes (19/19930) will die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen entgegengetreten. Dabei sollen die „bewährten“ Erfassungsstrukturen des Batteriegesetzes beibehalten und die geänderten Randbedingungen im Hinblick auf die Rücknahme und Entsorgung der Geräte-Altbatterien aufgegriffen werden. Dem Batteriegesetz soll künftig ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen zugrunde liegen.
Es sollen laut Regierung faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme sichergestellt und einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme festgelegt werden. Um einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sicherzustellen und um Synergien zu nutzen, soll eine Behörde gebündelt die Hersteller registrieren und die Rücknahmesysteme genehmigen. Weitere Änderungen betreffen die Übernahme von neuen europarechtlichen Vorgaben.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/20075), der Bundestag solle feststellen, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für einen maßgeblichen Einfluss auf das Weltklima durch vom Menschen verursachte Kohlendioxidemissionen gibt. Die wirtschaftlichen Schäden durch die von der Bundesregierung und den Landesregierungen verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Krankheitswelle seien real, Menschen verlören ihre Arbeit und ihre berufliche Existenz, schreiben die Abgeordneten.
Die „angeblichen Beeinträchtigungen“ durch einen vom Menschen verursachten Klimawandel beruhten auf unbelegten hypothetischen Annahmen, heißt es weiter. In jedem Fall sei jetzt der Gefahr durch Verarmung und wirtschaftlichen Verfall deutlich höhere Priorität einzuräumen als „irgendeiner Klima-Fiktion“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien sofort zu beenden.
Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke setzt sich für ein Pfandsystem für Elektrogeräte und Batterien ein. In ihrem Antrag (19/19642) begründet die Fraktion ihren Vorschlag mit der aus ihrer Sicht zu geringen Wirkung der Sammelquoten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bei Batterien bestehe die gleiche Problematik, heißt es in dem Antrag.
Konkret sieht der Antrag vor, auf alle elektrischen und elektronischen Geräte einen Pfand in Höhe von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises beziehungsweise mindestens fünf Euro einzuführen. Bei Batterien soll sich das Pfand zwischen 50 Cent für AAAA-Batterien und 50 Euro für Lithium-Batterien hoher Speicherkapazität bewegen. (vom/ste/18.06.2020)