Klimaschutz und Nachhaltigkeit als gemeinsame Aufgabe
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. September 2020, im Rahmen einer breiten Debatte anlässlich des Klimaschutzberichts 2019 der Bundesregierung (19/22180) mit insgesamt 22 Anträgen zum Schutz von Klima, Umwelt und natürlicher Lebensgrundlagen befasst. Wie in dem 2019 eingeführten Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, führt der Bundestag eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ durch, um die Kontrollaufgabe des Parlaments gegenüber der Bundesregierung in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik zu stärken.
Im Anschluss an die Debatte stimmten die Abgeordneten mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition schließlich einer Vorlage von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Klima und Umwelt nachhaltig schützen“ (19/22506) zu. Die Fraktionen setzen sich darin für eine Verschärfung des EU-Klimaziels für 2030 ein. Der Klimaschutzbericht selbst wurde an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Die insgesamt neun Oppositionsanträge, die zur Abstimmung standen, fanden allesamt keine Mehrheit.
Schulze: Nachhaltigkeit keine Frage des Geldbeutels
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte in der Debatte, Nachhaltigkeit beweise sich erst dann, wenn es wirklich konkret werde und bedeute, viele tausend kleine und große Schritte zu gehen. Innerhalb eines Jahres haben sich die Bedingungen der Klimapolitik durch das Klimaschutzgesetz radikal verändert. „Wichtig ist, dass Nachhaltigkeit keine Frage des Geldbeutels ist“, sagte Schulz weiter. Der European Green Deal sei dabei die Zukunftsstrategie für Europa.
Es gebe ein Europäisches Parlament, das auf deutlich mehr Klimaschutz dringe – ähnlich wie viele Jugendliche weltweit. „Wir können es uns zutrauen, in der Europäischen Union den nächsten Schritt zu gehen“, sagte Schulze und plädierte dafür, das Klimaschutzziel auf mindestens 55 Prozent anzuheben.
Unterstützung dafür kam von Carsten Träger (SPD): Er betonte, das Klimaschutzgesetz sei eine „richtig gute Sache“ gewesen, denn darin werde Vieles zusammen gedacht. Mit der Nachhaltigkeitswoche werde nun jedes Jahr diskutiert, ob der Weg hin zur Treibhausgasneutralität schnell genug gegangen werde.
AfD kritisiert „Vernichtung von Arbeitsplätzen“
Für die AfD-Fraktion übte Marc Bernhard scharfe Kritik: Dass Deutschland glaube, das Klima „im Alleingang“ retten zu können, würden Familien teuer bezahlen. Dabei habe sich der CO2-Ausstoß in Deutschland „praktisch nicht verändert“, sagte er. Der einzige Effekt der Politik der Bundesregierung sei die Vernichtung von Arbeitsplätzen, etwa in der Automobilindustrie. Doch seien Batterien in Autos „die schmutzigste Antriebsart überhaupt“.
Der deutsche Anteil am menschengemachten CO2 betrage zudem nur 1,8 Prozent, wohingegen der CO2-Ausstoß von Schwellen- und Entwicklungsländern unbegrenzt sei, sagte der AfD-Politiker.
CDU/CSU: Wider die Skandalisierung
Gitta Connemann (CDU/CSU) betonte, immer mehr Menschen hätten das Gefühl, dass Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt nicht mehr zusammenpassten. Dies liege auch an der Skandalisierung: „Wir leben in einer Welt, in der sich Ideologie auszahlt. Wer nicht skandalisiert, hat kaum Einfluss“, sagte sie. Nachhaltigkeit sei jedoch eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates, der Bürger und der Wirtschaft. Mehr gehört werden müssten echte Fachleute für natürliche Lebensgrundlage, wie etwa Landwirte, Waldbauern, Gärtner, Winzer oder Fischer.
Jeder Hektar Wald binde acht Tonnen CO2 pro Jahr und liefere den „bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff in Deutschland: regionales Holz“, sagte die Christdemokratin.
FDP sieht Chancen im chemischen Recycling
Dass Verzichts- und Verbotsideologien nicht die nötigen Antworten geben, stellte Umweltpolitikerin Judith Skudelny (FDP) heraus. Chancen bieten könne etwa das chemische Recycling. Doch da versage die Bundesregierung, kritisierte sie. Es brauche insgesamt mehr Innovation und Kreativität. Im Bereich der Mobilität gebe es nichts Nachhaltigeres, als bestehende Fahrzeuge mit synthetischen Kraftstoffen weiter zu nutzen.
In der Pandemie habe sich gezeigt, dass etwa Diesel-Fahrverbote „nicht zur Luftreinhaltung der Innenstädte beigetragen haben“, sagte Skudelny. Diese müssten unmittelbar beendet werden.
Linke: Verdopplung der Kapazität im ÖPNV
Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) forderte verbindliche Ziele, um eine Klimakatastrophe zu verhindern. Die Bundesregierung habe nicht nur die junge Generation enttäuscht, sondern auch Menschen, „die jeden Cent dreimal umdrehen müssen“, sagte Lötzsch. Niemand dürfe Klimapolitik als Bedrohung erleben, so wie etwa Mieter.
Auch die Menschen, die vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen wollten, seien enttäuscht worden. Sie forderte eine Verdopplung der Kapazität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis 2030.
Grüne rügen Wirtschaftsminister Altmaier
Für Bündnis 90/Die Grünen übte Sylvia Kotting-Uhl deutliche Kritik in Richtung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Überall da, wo Sie etwas Starkes tun könnten, ducken Sie sich weg“, sagte die Vorsitzendes des Umweltausschusses. Auch was die Arbeitsplätze in der Windindustrie angehe, habe Altmaier versagt.
Die Corona-Pandemie habe zudem gezeigt, wie alle Politikfelder zusammenhängen, sagte Kotting-Uhl weiter: Es brauche resilientere Städte mit einer anderen Mobilität und eine andere Landwirtschaft. Ein wirksamer CO2-Preis habe zudem einen „doppelten Benefit“, da die Einnahmen pro Kopf an die Bevölkerung zurückgegeben werden könnten.
AfD-Anträge in erster Lesung
Auf der Tagesordnung standen sechs Anträge der AfD-Fraktion, die in erster Lesung beraten wurden. Sie tragen die Titel „Statt Klimaschutz Wohlstand und Umweltschutz ermöglichen – Engagement für den ,Green Deal' der Europäischen Union und damit verbundene Kampagnen beenden“ (19/22458), „Stromkunden entlasten – Erneuerbare Energien-Gesetz gerade in der Covid-19-Wirtschaftskrise abschaffen“ (19/22451), „Keine Nachfolgeförderung für alte EEG-Anlagen“ (19/22427), „Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“ (19/22455) sowie „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen (Windkrafträder stärker überprüfen)“ (19/22448) und „Für den schnellen und echten Ausstieg aus der Pariser Klimaübereinkunft vom Dezember 2015“ (19/22450).
Während der erste, vierte und sechste Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss überwiesen wurde, gingen der zweite, dritte und fünfte AfD-Antrag an den federführenden Wirtschaftsausschuss.
Weitere AfD-Anträge abgelehnt
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der AfD, mit denen sich die Fraktion zum einen für eine Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels gerade in der Covid-19-Wirtschaftskrise (19/20075) zum anderen für die Messung von Schallemissionen durch Windindustrieanlagen (19/20121) stark macht.
Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses vor (19/22606, 19/225959)..
FDP und Linke mit neuen Anträgen
Neu auf der Tagesordnung standen auch Anträge der FDP mit dem Titel „Mit Innovationen zu nachhaltigen Lebensgrundlagen“ (19/22484) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kein öffentliches Geld für klimaschädliche Energie und Atomkraft“ (19/22348).
Der FDP-Antrag soll nun federführend im Umweltausschuss, der Antrag der Linken im Wirtschaftsausschuss beraten werden.
Keine Mehrheit für weitere FDP-Vorlage
Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen wurde im Anschluss an die Aussprache zudem ein Antrag der FDP mit dem Titel „Saubere Luft durch wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen gewährleisten“ (19/20056). Die Abstimmung geschah auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/22598).
Grünen-Anträge überwiesen
Ebenfalls erstmals beraten wurden auch vier Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hierbei handelt es sich zunächst um den Antrag „Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen“ (19/21531), der im Bauausschuss weiterberaten werden soll. Der Antrag für ein „Nothilfeprogramm zum Schutz von Biodiversität in Deutschland und EU“ (19/13550) soll im federführenden Umweltausschuss erörtert werden.
Ein dritter Antrag mit dem Titel „Beitrag der Bundeswehr im Einsatz gegen die Klimakrise stärken – CO2-Ausstoß der Streitkräfte konsequent erfassen und reduzieren“ (19/20787) wurde in den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen. Und der Antrag „Klimaanpassungsstrategien im Tourismus fördern“ (19/16062) soll im Tourismusausschuss federführend beraten werden.
Sechs weitere Grünen-Anträge abgelehnt
Der Bundestag lehnte zudem sechs weitere Anträge der Grünen ab: Dazu gehörten zunächst ein Antrag zur Weiternutzung von „grünem“ Strom aus ersten EEG-Anlagen (19/19140) sowie für ein Verbot von Fracking und Erdgasbohrungen in Schutzgebieten (19/4859). Zu den Vorlagen hatte der Wirtschaftsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/19783; 19/14508).
Abgelehnt wurde auch der Antrag auf Umsetzung der „Strategie für saubere und gesunde Luft“ (19/8985), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses Umweltausschusses vorlag (19/17230), sowie die Anträge „Atomkraft und Klimaschutz“ (19/18679) und „Tschernobyl und Fukushima nicht vergessen – Der Atomausstieg braucht Konsequenz in Deutschland und Engagement weltweit“ (19/18678). Dazu gab es ebenfalls Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses (19/22611 Buchstabe c und d). Schließlich fand auch der Antrag „Pestizide jetzt wirksam reduzieren“ (19/835) keine Mehrheit. Hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses vor (19/1933). Nur die Fraktion Die Linke stimmten den Grünen-Anträgen teilweise zu oder enthielt sich. Die übrigen Fraktionen stimmten jeweils mit Nein.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist ein nennenswerter Einfluss von CO2 auf das Klima der Erde weder erkennbar noch wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde Bürger und Unternehmen entlasten, Kaufkraft freisetzen und den Unternehmen finanzielle Spielräume geben, schreiben die Abgeordneten in ihrem abgelehnten Antrag (19/20075).
Darin sprach sich die Fraktion dafür aus, die wirtschaftlichen Schäden durch die verhängten Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 zu begrenzen und „wirkungslose beziehungsweise überflüssige Ausgaben einzusparen.“ Das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sollten daher „schnellstmöglich vollständig und ersatzlos“ gestrichen werden sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien sofort beendet werden, fordert die Fraktion.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion setzte sich dafür ein, die Auflagen an die Genehmigung von Windindustrieanlagen zu ändern. Wie die Abgeordneten in einem abgelehnten Antrag (19/20121) erläuterten, sollten bei den Prognoserechnungen zur Schallausbreitung und den Kontrollmessungen nach der Inbetriebnahme alle von Windindustrienanlagen ausgehenden Frequenzen, so auch der Schall im Bereich unter 100 Hertz, Berücksichtigung finden.
Die Prognoserechnungen zur Schallausbreitung sollten nach Willen der Fraktion zudem „durch Beauftragung Dritter mit Messungen unter Betriebsbedingungen“ validiert werden, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus sollte die Regierung Studien planen und durchführen, um die Einwirkung von Schall unterhalb von 100 Hertz auf den gesamten Körper des Menschen und insbesondere auf die Hirn- und Herzfunktionen und das endokrine System zu untersuchen.
Abgelehnter Antrag der FDP
Nach Ansicht der FDP, sollte die Bundesregierung feststellen, dass der Corona-Lockdown gezeigt habe, dass Dieselmotoren in Pkw „oftmals nur nachrangigen Einfluss“ auf hohe Werte von Stickstoffoxiden (NOx) und Feinstaubwerte in Innenstädten habe. Fahrverbote seien nur dann zulässig, wenn diese „nachweislich und maßgeblich zur Luftreinhaltung beitragen“, andernfalls seien sie als Eingriff in das Eigentum der Menschen nicht vom Grundgesetz abgedeckt, schreibt die Fraktion im Antrag weiter.
Nach dem Willen der Fraktion müssten Fahrverbote daher dort, wo das Überschreiten der Immissionsgrenzwerte für NOx und Feinstaub nicht zweifelsfrei auf den Pkw-Verkehr zurückzuführen sei wieder aufgehoben werden. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten, die während des Corona-Lockdowns gewonnenen Erkenntnisse „der teilweise mangelnden Korrelation zwischen Verkehr und Luftschadstoffen“ wissenschaftlich untersuchen zu lassen.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Zukunft von frühen Solar- und Windkraftanlagen thematisierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem abgelehnten Antrag (19/19140) für Anlagen, die nach 20 Jahren demnächst aus der Förderung fallen. Die Bundesregierung habe es versäumt, rechtzeitig für passende Anschlussregelungen zu sorgen, kritisierten die Abgeordneten.
Sie forderten, dass die Besitzer von Solardachanlagen, die keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr erhalten sollen, ihre Anlagen ohne den Einbau neuer Zähler und ohne Meldepflicht weiterbetreiben können.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
Ein lückenloses Fracking-Verbot forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/4859). Darin verwiesen die Abgeordneten auf erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit durch die Technik.
„Dazu gehören unter anderem Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers, seismische Erschütterungen, hoher Flächen- und Wasserverbrauch sowie die ungeklärte Frage der Entsorgung giftigen Rückflusses von Förderflüssigkeiten und Lagerstättenwasser.“ Die Bundesregierung müsse per Gesetz den Einsatz von Fracking ohne Ausnahmen untersagen.
Dritter abgelehnter Antrag der Grünen
Mit schärferen Grenzwerten und ambitionierteren Minderungszielen für Luftschadstoffe wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Luftqualität in Deutschland verbessern. Von einer sauberen Luft sei Deutschland noch weit entfernt, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/8985) mit Verweis auf die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung formulierten Ziele. Die Weltgesundheitsorganisationen (WHO) stufe „Luftschadstoffe als weltweit wichtigsten umweltbedingten Risikofaktor für die menschliche Gesundheit ein“, begründete die Fraktion ihre Vorschläge.
Konkret schlugen die Grünen in dem abgelehnten Antrag vor, den Grenzwertempfehlungen der WHO eins zu eins zu folgen und die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung daran anzupassen. Demnach sollten unter anderem die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) und der Tagesgrenzwert für Schwefeldioxid deutlich verschärft werden.
Vierter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte den Bundestag in einem weiteren abgelehnten Antrag (19/18679) auf, sich einer versuchten Renaissance der Atomkraft „mit allen zur Verfügung stehenden guten Argumenten“ entgegenzustellen und den europäischen und weltweiten Atomausstieg voranzubringen.
Dafür sollte auch die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte 2020 genutzt werden.
Fünfter abgelehnter Antrag der Grünen
In einem weiteren Antrag zum Atomausstieg (19/18678) wollten die Abgeordneten erreichen, den durch Atomunfälle betroffenen Menschen und Ländern weiterhin „Hilfe und Unterstützung zur Minderung der gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen“ zu gewähren.
Laut Antrag sollte die Bundesregierung den Atomausstieg in Deutschland ernsthaft und sicher vollenden und sich in Bezug auf grenznahe Atomkraftwerke rund um Deutschland mit besonderem Nachdruck für eine Reduktion des Atomrisikos einsetzen, schreibt die Fraktion weiter.
Sechster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte den seit Jahren auf einem hohen Niveau verharrenden Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden mit „drastischen“ Auswirkungen auf die Biodiversität, die Umwelt und die Gesundheit. Um den Einsatz von Pestiziden deutlich zu reduzieren, brauche es ein Pestizidreduktionsprogramm, in dem quantitative Reduktionsziele vorgegeben und alle Maßnahmen gebündelt werden sollen.
In ihrem Antrag (19/835) forderten die Grünen bereits vor einiger Zeit von der Bundesregierung bis Ende des Jahres 2018 den Start eines entsprechenden Programms. Ziel sollte die Senkung des Pestizideinsatzes um 40 Prozent in den darauffolgenden vier Jahren sein. Der Einsatz besonders problematischer Stoffe wie der Totalherbizide Glyphosat und Glufosinat und der bienengefährdenden Neonicotinoide soll zudem beendet werden. (lbr/eis/sas/ste/17.09.2020)