Koalition will coronabedingte Insolvenzen aussetzen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178) erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Demnach sei die Covid-19-Pandemie noch nicht überwunden und viele Unternehmen seien aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
Dies soll geschehen durch eine Änderung der Paragrafen 1 und 2 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, indem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden wird. (vom/10.09.2020)