Wie Deutschland die globalen Nachhaltigkeitsziele umsetzt
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. September 2019, mit der Antwort der Bundesregierung (19/13352) auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/8041) zum „Stand der Umsetzung der Agenda 2010 und der globalen Nachhaltigkeitsziele in, durch und mit Deutschland“ (19/11149) beschäftigt. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen dem Titel „Die Agenda als Maßstab des Regierungshandelns ernst nehmen und die Transformation unserer Welt entschlossen vorantreiben“ (19/11149), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/13583) vorlag. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Grünen und Die Linke stimmten dafür.
Federführend an den Entwicklungsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ablehnung der UN-Resolution ,Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung' und Formulierung eigener Ziele der Entwicklungszusammenarbeit“ (19/13531).
Grüne fragen nach Nachhaltigkeitszielen
In ihrer Großen Anfrage erkundigten sich die Grünenwoll sich nach Maßnahmen und Fortschritten bei den jeweils 17 Zielen der Vereinten Nationen sowie zukünftigen Plänen und Initiativen der einzelnen Bundesministerien.
Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung bei der Umsetzung in einigen Bereichen deutlich ins Hintertreffen geraten. Daher gelte es, „Rückstände gezielt aufzuholen und dazu konkrete Maßnahmenpläne vorzulegen“.
Agenda 2030 als Maßstab
In ihrem Antrag wollten die Grünen die Bundesregierung zu einer Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, deren Ergänzung um weitere Indikatoren sowie eine entsprechende finanzielle Unterlegung der Maßnahmen auffordern. Die Fraktion kritisierte, dass die Regierung ihrem im Koalitionsvertrag verankerten Anspruch, die Agenda 2030 zum Maßstab des Regierungshandelns zu machen, nicht gerecht werde.
Vielmehr untergrabe die Koalition dieses Ziel etwa durch eine verfehlte Klimapolitik sowie Rüstungsexporte in Krisengebiete. Zudem nehme Deutschland in Kauf, „dass unser Export und Konsum andernorts zu Armut, Zukunftslosigkeit und Raubbau an der Natur führen“, schreibt die Fraktion.
„Verbindliche Umsetzungsziele für alle Ressorts“
Konkret sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, alle Ressorts verbindliche Umsetzungs- beziehungsweise Aufholpläne für die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) der Agenda 2030 vorlegen zu lassen. Der Bundeshaushalt sollte dem Antrag zufolge ebenfalls auf die SDG ausgerichtet werden, indem etwa umweltschädliche Subventionen abgebaut und eine „ambitionierte CO2-Bepreisung“ eingeführt werden.
Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung zudem für eine „kohärente Strategie für nachhaltige Entwicklung“, einsetzen, indem die SDG als „übergreifende strategische Ziele für die EU und ihre Mitgliedstaaten“ verankert werden.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion lehnt die UN-Resolution ab und fordert, ihre Unterstützung einzustellen. Dafür setzt sie sich für ein eigenes, nachhaltiges, tragfähiges und auf den eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen basierendes Konzept für die Entwicklungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern ein. Die Bundesregierung solle deren nationale Souveränität achten und keine Abkommen unterzeichnen, die die eigenen Souveränitätsrechte verletzen.
Die nationalen, regionalen, kulturellen und religiösen Unterschiede von Entwicklungsländern sollen geachtet und anerkannt werden, heißt es weiter. Die Bundesregierung solle keine Projekte unterstützen, die der Transformation oder Anpassung der Gesellschaften in Entwicklungsländern an einen „ideologischen Wertekanon“ dienen. Daraus folge auch ein vollständiger Verzicht der Förderung der „Zivilgesellschaft“ in den Empfängerländern. Die Wirtschaft in Entwicklungsländern solle durch Kooperation statt durch „Einmischung“ gestärkt werden. (vom/sas/joh/scr/26.09.2019)