Parlament

Wüppesahls Erben: Fraktionslos im Bundestag

Ein aufgeschlagenes Buch, auf dem der Text eines abgedruckten Änderungsantrags zu sehen ist.

Die Änderungsanträge des fraktionslosen Abgeordneten Thomas Wüppesahl zum Gesetz über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der DDR füllen einen Band im Parlamentsarchiv des Bundestages. (© DBT/Zander)

Wer die letzten beiden Sitzungswochen im Bundestag vor der Sommerpause aufmerksam verfolgt hat, dem ist vielleicht aufgefallen, dass die fraktionslose Abgeordnete Dr. Frauke Petry zwei Änderungsanträge gestellt hat. Genauer gesagt hat sie das zusammen mit den beiden ebenfalls fraktionslosen Abgeordneten Mario Mieruch und Uwe Kamann getan. Die Änderungsanträge sind nicht als Bundestagsdrucksache veröffentlicht worden, sondern sie wurden während der laufenden Sitzung gestellt, kopiert und im Saal verteilt. Was die Änderungsanträge bezweckten, erfährt man in den Plenarprotokollen der Sitzungen vom Donnerstag, 18. Juni 2020 (Seite 20845), und vom Donnerstag, 2. Juli 2020 (Seite 21353). Dort sind beide Änderungsanträge als Anlage 9 beziehungsweise Anlage 2 abgedruckt.

Änderungsanträge fraktionsloser Abgeordneter

Der Änderungsantrag vom 18. Juni bezog sich auf die Entwürfe von CDU/CSU und SPD (19/19494) und der Bundesregierung (19/19860) für das sogenannte Sure-Gewährleistungsgesetz. Der Änderungsantrag im Protokoll vom 2. Juli wurde am Vorabend, 1. Juli, während einer Nahostdebatte eingebracht und hatte eine Änderung des Antrags von CDU/CSU und SPD zu Frieden, Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten (19/20594) zum Ziel.

In der Abstimmung brachten die drei Antragsteller jeweils zwei Stimmen zusammen, der Rest des Hauses lehnte die Initiativen ab. Alle drei Abgeordneten gehörten ursprünglich der AfD-Fraktion an. Frauke Petry hatte bei der Bundestagswahl 2017 dem langjährigen sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Brähmig den Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgenommen und war dann am 25. September 2017, einen Tag nach der Wahl, aus der AfD-Fraktion ausgetreten. Mieruch und Kamann waren über die nordrhein-westfälische Landesliste der AfD in den Bundestag eingezogen. Mieruch verließ die Fraktion am 4. Oktober 2017, Kamann folgte am 31. Dezember 2018.

Sechs fraktionslose Abgeordnete

Insgesamt zählt der Bundestag derzeit sechs fraktionslose Abgeordnete. Zwei weitere Mitglieder der AfD, die über die sächsische Landesliste ins Parlament kamen, verstärkten den Aderlass der Fraktion: Lars Hermann trat am 18. Dezember 2019 aus, Verena Hartmann am 27. Januar 2020.

Der sechste fraktionslose Abgeordnete ist wie Frauke Petry direkt gewählt, gehörte aber der SPD-Fraktion an. Aus der ist Marco Bülow, der den Wahlkreis Dortmund I vertritt, am 28. November 2018 ausgetreten. Anders als die ehemaligen AfD-Abgeordneten ist er nicht erst seit 2017, sondern bereits seit 2002 Mitglied des Bundestages. Den Wahlkreis hatte er seinerzeit von Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) übernommen und in fünf Bundestagswahlen direkt gewonnen. 

Beratende Ausschussmitglieder

Bülow ist als Fraktionsloser beratendes Mitglied im Umweltausschuss. Paragraf 57 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages besagt: „Der Präsident benennt fraktionslose Mitglieder des Bundestages als beratende Ausschussmitglieder.“

Während Frauke Petry keinem Ausschuss angehört, ist Mario Mieruch beratendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Uwe Kamann im Ausschuss Digitale Agenda, Lars Hermann im Ausschuss für Inneres und Heimat und Verena Hartmann im Ausschuss für Tourismus. Als beratende Mitglieder haben sie im Ausschuss Rede- und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt.

Vorkämpfer für die Rechte der Fraktionslosen

Ein blonder, bärtiger Mann im Anzug spricht stehend am Rednerpult. Dahinter sitzen erhöht nebeneinander drei Männer in Anzügen.

Der Abgeordnete Thomas Wüppesahl am Rednerpult im Bonner Wasserwerk während der Debatte zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der DDR am 21. Juni 1990. Hinten in der Mitte der amtierende Bundestagspräsident Heinz Westphal, flankiert von den Schriftführern Franz Heinrich Krey (CDU/CSU, links) und Bernd Reuter (SPD, rechts). (© DBT/Hans-Günther Oed)

Dass fraktionslose Abgeordnete einen Anspruch haben, in Ausschüssen mitarbeiten zu können, war nicht immer so. Erstritten hat das Thomas Wüppesahl, der in der elften Wahlperiode (1987 bis 1990) als Mitglied der Grünen-Fraktion über die Landesliste Schleswig-Holstein in den Bundestag gewählt und ein Jahr später, am 27. Januar 1988, aus der Fraktion ausgeschlossen worden war.

Fortan kämpfte Wüppesahl für seine Rechte als fraktionsloser Abgeordneter. Ihm war von seiner früheren Fraktion ein Platz in der letzten Sitzreihe zugeteilt worden. Seinen Antrag auf einen Sitzplatz im Plenarsaal mit Schreibmöglichkeit und Telefonanschluss innerhalb der ersten beiden Bankreihen des Plenums (11/3198) lehnte der Bundestag am 10. November 1988 nach kurzer Aussprache ab.

Wüppesahl, der innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion war, verlor mit dem Fraktionsausschluss nicht nur dieses Amt, sondern auch seine Sitze als ordentliches Mitglied im Innenausschuss, als stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss und als Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss. Seinen Änderungsantrag in der zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 1989, im Haushalt einen zusätzlichen Titel „Zuschüsse für nicht den Fraktionen angehörende Abgeordnete im Deutschen Bundestag“ in Höhe von 89.928 DM aufzunehmen (11/3412), lehnte der Bundestag ab.

„Gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten“

Wüppesahl hatte am 19. Juli 1988 ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidenten sowie gegen die Fraktion der Grünen, später auch gegen den Bundesrat, anhängig gemacht. Der Abgeordnete machte mehrere Verstöße gegen Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geltend, darunter auch seine Abberufung aus den Ausschüssen. Die Regelung besagt, dass Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.

Wüppesahl konnte sich nicht mit allen Forderungen durchsetzen. So räumte das Gericht fraktionslosen Abgeordneten keinen Anspruch auf finanzielle Gleichstellung mit den Fraktionen ein (Aktenzeichen: 2 BvE 1 / 88 vom 13. Juni 1989). Doch unterstrich der Zweite Senat die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten. Rechte des Abgeordneten dürfen zwar durch die Geschäftsordnung eingeschränkt, nicht aber grundsätzlich entzogen werden. So darf ein Abgeordneter nicht ohne gewichtige, an der Funktionstüchtigkeit des Parlaments orientierte Gründe von jeder Mitarbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen werden.

Der fraktionslose Abgeordnete Wüppesahl reizte seine rechtlichen Möglichkeiten im Bundestag exzessiv aus. Zur zweiten Lesung des Gesundheits-Reformgesetzes (11/22376, 11/2493, 11/3320) am 25. November 1988 legte er 70 Änderungsanträge vor. Und zwar nicht während der laufenden Sitzung eingereicht, hektisch kopiert und verteilt wie bei Petry und Mieruch im Jahr 2020, sondern ordentlich gedruckt und mit einer Bundestagsdrucksachennummer versehen (11/3485 bis 11/3554).

„Keine Meinungsbildung durch Handauflegen“

Über die 70 Änderungsanträge wurde mit Stimmzetteln, aber nicht namentlich abgestimmt. Der amtierende Bundestagspräsident Heinz Westphal (SPD): „Auf dem Stimmzettel ist vorgesehen, dass Sie Ihr Votum entweder für alle 70 Änderungsanträge gemeinsam oder aber für jeden einzelnen Änderungsantrag abgeben können.“

Zuvor hatte der Abgeordnete Günther Heyenn für die SPD-Fraktion erklärt, sich an der Abstimmung nicht zu beteiligen: „Wir waren nicht in der Lage, diese Anträge durchzusehen … wir verzichten auch darauf, eine Meinung zu bilden durch Handauflegen auf diese Anträge.“ Die Wüppesahl-Anträge wurden abgelehnt.

Den Vogel schoss Wüppesahl jedoch 19 Monate später ab, als er in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zum Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR (11/7171, 11/7350, 11/7351, 11/7412, 11/7464, 11/7413) am 21. Juni 1990 „über 500 Änderungsanträge“ (Wüppesahl) einreichte. Wie viele es genau waren, lässt das Protokoll offen. Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth  und Vizepräsident Westphal sprechen von 560 Änderungsanträgen, Wüppesahl an anderer Stelle von 460 Änderungsanträgen. In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung legte er gleich noch fünf mündliche Anträge nach.

„Man kann auch alles übertreiben“

Wüppesahls Änderungsanträge hatten allesamt keine Bundestagsdrucksachennummer, obwohl er dies beantragt hatte. Zu Wüppesahls Geschäftsordnungsantrag, über seine Änderungsanträge einzeln abstimmen zu lassen, vermerkt das Protokoll „Lachen“ im Saal, von SPD-Seite kam der Zuruf „Pausenclown“.

Heinz Westphal: „Es war der Verwaltung technisch nicht möglich, diese Anträge redaktionell und geschäftsordnungsrechtlich zu bearbeiten, zu drucken und zu verteilen. Deshalb liegt dieses Antragspaket in vervielfältigter Fassung in vier Exemplaren im Vorraum aus. Für die Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht während des ganzen Tages bis zur Abstimmung heute Abend Gelegenheit, Einsicht zu nehmen.“

Wie viele Abgeordnete von dieser Informationsquelle Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt. Die Anträge wurden jedenfalls ohne Stimmzettel en bloc bei einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen abgelehnt. „Man kann auch alles übertreiben und dadurch Parlamentarismus ad absurdum führen“, kommentierte der amtierende Bundestagspräsident die Antragsflut des fraktionslosen Abgeordneten: „Dafür dürfen wir uns nicht hergeben.“ Laut Protokoll erntete Westphal für diese Aussage „Zustimmung“ bei CDU/CSU, SPD, FDP und Abgeordneten der Grünen. (vom/27.07.2020)