Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 24. Oktober 2019, eine Reihe von Vorlagen in die Ausschüsse überwiesen:
Änderung des Konsulargesetzes: Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes eingebracht (19/13455). Federführend wird der Auswärtige Ausschuss die weiteren Beratungen übernehmen. Die Bundesregierung will bestimmte Tätigkeiten der Honorarkonsularbeamten ausdrücklich in das Konsulargesetz aufnehmen und so die Voraussetzung für einen Gebührentatbestand schaffen, damit sie einen Ausgleich für entstandene Kosten erhalten und finanziell entlastet werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zudem die Einheitlichkeit der Visagebühren beibehalten und dazu die bisherigen Regelungen des Auslandskostengesetzes erhalten, das am 1. Oktober 2021 außer Kraft tritt.
Integrationskosten der Länder und Kommunen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 (19/14246) wird federführend im Haushaltsausschuss thematisiert werden. Die Regierungen des Bundes und der Länder haben sich am 6. Juni 2019 auf die Weiterführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden verständigt. Nach dieser Vereinbarung sollen die Länder vom Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes über einen erhöhten Umsatzsteueranteil im Jahr 2020 eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke in Höhe von 700 Millionen Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro erhalten. Der Bund wird die Kommunen aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich aufgrund der hohen Zahl anerkannter Asyl- und Schutzberechtigter ergeben haben, auch in den Jahren 2020 und 2021 entlasten, und zwar durch eine besondere Anhebung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dazu soll das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entsprechend geändert werden. Mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ verpflichten sich Bund und Länder, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Personalausstattung der Justiz zu verbessern. Der Bund hat sich bereit erklärt, den Ländern dafür einmalig 220 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Digitalisierung des Planens und Bauens: Ein Antrag von CDU/CSU und SPD zur Digitalisierung des Planens und Bauens (19/14341) wird federführend im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden aufgefordert, gemeinsam ein nationales BIM-Kompetenzzentrum aufbauen (BIM steht für Building Information Modeling). BIM beinhalte die Digitalisierung des Planens, Bauens und Nutzens von Bauwerken. Ziel der Methode BIM sei es, dass in der Planung, in der Ausführung und später bei der Bewirtschaftung leichter mit allen Beteiligten kommuniziert wird. Ziel des Kompetenzzentrums müsse vor allem sein, abgestimmte und einheitliche Vorgaben für den Hoch- und Infrastrukturbau im Bundesbau zu erstellen. Weitere Arbeitspunkte sehen die Fraktionen in der Beratung, Schulung und Normung. Die vom Kompetenzzentrum erarbeiteten Standards und Produkte sollten der gesamten Wertschöpfungskette Bau zur Verfügung gestellt werden. Mit der Verwendung der Standards und Produkte werde der Abstimmungsbedarf zwischen den Projektbeteiligten für die Anwendung digitaler Methoden erheblich reduziert. Auf diese Weise werde besonders für die für Deutschland typischen mittleren und kleinen Planungsbüros und Unternehmen eine wirkungsvolle Unterstützung im digitalen Transformationsprozess erreicht, heißt es in dem Antrag.
Opfer des Nationalsozialismus: CDU/CSU und SPD haben einen Antrag zur Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten Opfer des Nationalsozialismus formuliert (19/14342), der federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten wird. Die Bundesregierung solle die Opfergruppen, die von den Nationalsozialisten „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannt wurden, zukünftig stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern verschaffen, heißt es darin. Auch solle eine modulare Ausstellung in Auftrag gegeben und dann im Bundesgebiet gezeigt werden, die historische Information und gedenkendes Erinnern zum Schicksal der als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgten verbindet. Ferner solle ein Ausstellungskonzept durch die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ in Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland“ erarbeitet werden. Schließlich seien Forschungsarbeiten zu finanzieren, um das Schicksal der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ Verfolgten weiter aufzuarbeiten.
Museum des 20. Jahrhunderts in Berlin: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Grundsteinlegung des Museums des 20. Jahrhunderts stoppen – Masterplan für gesamtes Kulturforum neu denken“ (19/14220) wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Im November 2014 entschied der Bundestag, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 200 Millionen Euro für einen Erweiterungsbau der Neuen Nationalgalerie in Berlin für die Kunst des 20. Jahrhunderts zur Verfügung zu stellen. In einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren entschied sich das hierfür eingerichtete Preisgericht laut FDP-Antrag im Oktober 2016 für den Entwurf des Baseler Architekturbüros Herzog & de Meuron. Im September 2019 habe die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, mitgeteilt, dass die bereits bewilligten Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro nicht ausreichten. Die FDP fordert daher, den geplanten Baubeginn des Museums der Moderne zu verschieben, bis ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Zukunft des Kulturforums vorliegt. Gemeinsam mit dem Land Berlin solle eine Kommission eingesetzt werden, um einen Masterplan für das gesamte Ensemble des Kulturforums zu erarbeiten, um neben dem tatsächlichen Bedarf an Ausstellungsflächen, Depots, Forschungsräumen, Werkstätten, Gebäudetechnik sowie Besucherzentren auch die städtebaulichen Besonderheiten und Notwendigkeiten dieses Bauensembles festzustellen.
Verfolgung im Nationalsozialismus: Die Linke fordert in einem Antrag die „Anerkennung der als “Asoziale„ und “Berufsverbrecher„ verfolgten Opfer des Nationalsozialismus“ (19/14333). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die damals als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ vom NS-Staat verfolgten Menschen als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung anzuerkennen und durch entsprechende Aufklärung in der schulischen, kulturellen und politischen Bildung erinnerungs- und gedenkpolitisch zu würdigen. Auch solle sie erklären, dass diese NS-Opfer von kriminalbiologischer und sozialbiologischer Generalprävention zu Unrecht in den deutschen Konzentrationslagern inhaftiert waren. Zudem solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um den heute noch lebenden NS-Opfern Zugang zu einer angemessenen, würdigen Entschädigung zu eröffnen.
Arzneimittelversorgung: „Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten – Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/9462), der federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten wird. Die Linksfraktion will den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten. Patienten benötigten in einer Vielzahl von Krankheitsfällen eine fachkundige Beratung in einer wohnortnahen Apotheke. Der Bezug von Arzneimitteln über Versandapotheken beinhalte zusätzliche Risiken und stelle oftmals eine deutliche und nicht notwendige Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung dar, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Zudem biete der illegale Versandhandel die größte Eintrittspforte für gefälschte Arzneimittel.
Lebensmittelverschwendung: In einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird der Stopp der Lebensmittelverschwendung gefordert (19/14358). Federführend wird der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft die Beratung darüber fortsetzen. Die Bundesregierung solle alle in der nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung angekündigten Dialogforen bis Ende 2019 einrichten und in deren Rahmen verbindliche Reduktionsziele für alle Stufen der Wertschöpfungskette sowie Sanktionierungen bei Nichteinhaltung vereinbaren. Die Grünen fordern zudem einen Gesetzentwurf, mit dem nach dem Vorbild Frankreichs Lebensmittelmärkte ab einer zu bestimmenden Größe verpflichtet werden, mit gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen oder Sozialeinrichtungen Verträge zu schließen und unverkaufte, aber genusstaugliche Lebensmittel aus ökologischen und sozialen Gründen zu verschenken. Lebensmittelproduzenten sollten verpflichtet werden, genusstaugliche Lebensmittel nicht aufgrund von beispielsweise Kennzeichnungsmängeln zu vernichten, sondern weiter zu verwenden. Die Lebensmitteltafeln sowie Foodsharing-Organisationen sollten bei Bedarf unterstützt werden, um Logistik und regionale Verteilung auszubauen und zu koordinieren.
Algenbasierte Kraftstoffe: „Das Potenzial algenbasierter Kraftstoffe für den Lkw-Verkehr“ lautet das Thema eines Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gemäß Paragraf 56a der Geschäftsordnung des Bundestages (19/13474). Federführend wird dieser Bericht zur Technikfolgenabschätzung in diesem Ausschuss beraten werden. Der Bundestag erhalte „eine solide wissenschaftliche Basis für eine differenzierte Einschätzung, ob mit der Verwendung von Algen als Ausgangsstoff für die Produktion von Biokraftstoffen zum einen ein alternativer Weg der Bereitstellung von Biomasse gegangen werden kann, der nicht mit Landnutzungskonflikten oder negativen Umwelteffekten einhergeht, und zum anderen welchen Beitrag algenbasierte Biokraftstoffe für die Erreichung eines treibhausgasneutralen Verkehr leisten könnten“, heißt es in dem Bericht. Dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung obliegt es, „Technikfolgenanalysen zu veranlassen und für den Deutschen Bundestag aufzubereiten und auszuwerten. Er kann mit der wissenschaftlichen Durchführung von Technikfolgenanalysen Institutionen außerhalb des Deutschen Bundestages beauftragen“. (ste/23.10.2019)