Zahlungsmoral von Bund, Ländern und Kommunen erörtert
Erstmals beraten hat der Bundestag am Freitag, 19. Juni 2020, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Liquidität von Betrieben sichern – Abnehmender Zahlungsmoral von Bund, Ländern und Kommunen begegnen“ (19/20044). Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/20044) auf, eine Zahlungsmoral-Offensive der öffentlichen Hand zu starten. Dazu gehöre, alle offenen Rechnungen seit dem 23. März, die nicht offensichtlich unbegründet sind, bis zum 30. Juni 2020 vollständig zu bezahlen – im Zweifel unter Vorbehalt. Auch solle der Rechnungsprüfungsprozess in Zukunft für alle Vertragsparteien nachvollziehbar beschrieben und es sollen verlässliche Fristen festgelegt werden.
Die Fraktion fordert ferner, eine Sonderregelung für Verzögerungen beim Bau im öffentlichen Sektor zu erlassen, die die Folgen des Corona-Lockdowns als höhere Gewalt anerkennt. Hierbei solle eine Frist von höchstens drei Monaten gelten, soweit eine Begründung vorgelegt wird und die Überprüfbarkeit gewährleistet ist. Für alle Bundesverwaltungen will die Fraktion einen Erlass, der die besondere und herausgehobene Bedeutung von schnellen Antragsprüfungen und -bezahlungen unterstreicht.
Die Durchsetzung dieser Erlasse mittels Zielvereinbarungen oder ähnlicher organisatorischer Vorkehrungen auf Bundesebene müsse garantiert werden, verlangt die FDP. Auftragnehmer sollten bei Klärungsbedarf hinsichtlich von Warenlieferungen sowie Dienst- oder Bauleistungen innerhalb von zwei Wochen schriftlich darüber informiert werden. Das weitere Vorgehen der Verwaltung müsse schließlich unter Benennung einer auskunftsfähigen Kontaktperson und Angabe einer Frist beschrieben werden. (ste/17.06.2020)