Parlament

Doris König zur Vize­prä­si­dentin des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. In namentlicher Abstimmung stimmten 500 Abgeordnete für die vom Wahlausschusses des Bundestages für die Richter des Bundesverfassungsgerichts nominierte Kandidatin (19/19993). 97 Abgeordnete stimmten gegen sie, 78 Abgeordnete enthielten sich. Doris König erreichte damit mehr als die für die Wahl erforderlichen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Der amtierende Bundestagspräsident Thomas Oppermann (SPD) wünschte der neugewählten Vizepräsidentin alles Gute für „dieses wichtige Amt“.

Vorschlag des Wahlausschusses

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Das Plenum wählt die vom Bundestag zu berufenden Richter auf Vorschlag des Wahlausschusses. Die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt.

Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der laufenden Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die Fraktionen der AfD, der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten. (sas/18.06.2020)

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