„Demokratie erhalten – Bundesweites Verbot der ,Antifa' prüfen“ (19/20074) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der am Freitag, 19. Juni 2020, auf der Tagesordnung des Plenums stand. Er wurde nach einstündiger Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten“ (19/13521) ab, zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/17197) vorlag. 554 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 85 votierten dafür.
AfD dankt Donald Trump
Jens Maier (AfD) warf nicht nur dem Bundestag, sondern der Öffentlichkeit insgesamt vor, viel zu reden, aber über die „wirklichen Untaten“ zu schweigen. Er sei dankbar, dass der amerikanische Präsident da anders agiere und der Antifa den Kampf angesagt habe.
Dies erwarte er auch von der Bundesregierung, so Maier, der die Antifa als „organisierte Schlägerbanden“ bezeichnete, die mittelbar sogar über öffentlichen Gelder finanziert würden. „Die Antifa ist stets bemüht, rechtsfreie Räume für sich zu schaffen, mit denen sie sich außerhalb der Gesellschaft stellt“, sagte Maier.
CDU/CSU: AfD lenkt von eigenen Problemen ab
Marian Wendt (CDU/CSU) bezeichnete die Anträge der AfD als widersprüchlich. Sie erfassten zudem die Breite des Problems überhaupt nicht. Die AfD wolle die vermeintlich größten Gefahren für unsere Gesellschaft benennen, vergesse aber interessanterweise den Rechtsextremismus. „Wie praktisch, aber auch nicht verwunderlich, wenn man selber eine rechtsextremistische Partei ist“, sagte Wendt.
Er warf der AfD vor, nur von Problemen der eigenen Partei ablenken zu wollen. „Die Partei ist bis heute nicht mutig genug, den Mord an Walter Lübcke zu verurteilen. Schämen Sie sich“, sagte Wendt.
FDP: Für einen antitotalitären Konsens eintreten
Linda Teuteberg (FDP) sagte: „Für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat brauchen wir keinen einäugigen Antrag.“ Und weiter: „Wir nehmen die Gewaltenteilung so ernst, dass wir den Behörden keine Anweisungen aus dem Bundestag erteilen, wen sie zu beobachten haben.“
Sie betonte, der Antifaschismus-Begriff sei ein Erbe aus der NS-Zeit, werde jedoch zunehmend missbraucht zur Diffamierung Andersdenkender, auch von linksextremistischen Strömungen. Es sei zu jeder Zeit wichtig, für einen antitotalitären Konsens einzutreten, so Teuteberg.
SPD: Antifa als Organisation gibt es nicht
Uli Grötsch (SPD) nannte die Anträge eine „Themaverfehlung“. Es sei „mehr als schwierig“, wenn man selber im Fokus des Verfassungsschutzes stehe, die Scheinwerfer woanders hinlenken zu wollen. Die AfD gehe mit dem Begriff des Linksextremismus inflationär um, die Antifa als eine Organisation gebe es doch so gar nicht.
Es liege der Verdacht nahe, dass alles, was die AfD politisch links von ihr verorte, als linksextremistisch einstufe. „Wenn Sie an einer sachlichen Debatte interessiert sind, dann hören Sie auf, Randalierer mit Antifaschisten in einen Topf zu werfen“, betonte Grötsch.
Linke: Vergessen weder Opfer noch Täter
Martina Renner (Die Linke) verwies darauf, dass seit der ersten Debatte zu dem einen Antrag (19/13521) kurz nach dem Mord an Walter Lübcke weitere zwölf Menschen von Rechtsterroristen ermordet wurden. Darüber aber verliere „der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus“ kein Wort.
Renner lobte ausdrücklich mehrere, sich als antifaschistisch verortende Initiativen. So hätte es ohne dieses Engagement unter anderem das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Combat 18“ nicht gegeben. „Wir vergessen nicht die Namen der Opfer und die Namen der Täter“, betonte sie.
Grüne:
Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, alle Anträge auf der Falschinformation, Antifaschismus sei gleich Linksextremismus, aufzubauen. Dies habe kein anderes Ziel, als gesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus mundtot machen zu wollen.
Zur Geschichte der Bundesrepublik gehöre, dass es immer wieder eklatantes Versagen des Staates beim Kampf gegen Rechtsextremismus gegeben habe. „Es war und ist oft zivilgesellschaftliches Engagement, das rechtsextremistische Vorfälle und Strukturen aufdeckt“, betonte Rottmann.
Überwiesener Antrag der AfD
In ihrer Vorlage stellt die AfD den Linksextremismus „als eine der größten Bedrohungen für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien, den Staat und seine Institutionen“ heraus. Viele straffälligen Extremisten, so die Abgeordneten, träten unter der Selbstbeschreibung als „Antifaschistische Aktion“, kurz „Antifa“ in Erscheinung.
Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob in gegebenen Fällen die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot von „Antifa“-Gruppierungen vorlägen. Gleiches solle – für ausschließlich lokal agierende Gruppen – auch auf Länderebene geprüft werden, schreibt die Fraktion. Ermittelt werden solle außerdem, „welche konkreten Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden müssen, sich im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder den Strafgesetzen zuwider handeln“.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD verlangte in ihrem abgelehnten Antrag (19/13521), dass sich das Parlament zu einem „antiextremistischen Grundkonsens“ bekennt und anerkennt, „dass der gesellschaftlichen Polarisierung nur effektiv begegnet werden kann, indem man sich gemeinsam und in glaubhafter Form gegen alle extremistischen Strömungen rechter, linker oder islamistischer Art einsetzt“.
Für einen „glaubwürdigen Kampf der Politik gegen gewalttätigen politischen Extremismus“ sollte sich der Bundestag daher der Vorlage zufolge von „jeglichen Strömungen“ distanzieren, die das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Insbesondere sollten sich die Abgeordneten dazu nach dem Willen der AfD-Fraktion auch von Strömungen wie der „Antifa“ oder „Antifaschistischen Aktion“ distanzieren. (che/sto/ste/19.06.2020)