Parlament

Kelber übergibt Tätig­keits­berichte zu Daten­schutz und Informationsfreiheit

Ein dicker Mann mit Glatze sitzt neben einem älteren Mann im Rollstuhl und übergibt ihm einen Bericht.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber (links) übergab am 17. Juni zwei Tätigkeitsberichte an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. (© DBT / Achim Melde)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber (SPD), hat den Bundestag über die zurückliegende Arbeit seiner Behörde in Kenntnis gesetzt. Am Mittwoch, 17. Juni 2020, übergab er Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble unter Einhaltung des Corona-Abstandsgebots sowohl den siebten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (19/19910) als auch den 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz (19/19900). 

Schäuble dankte dem Bonner Behördenleiter für seine Arbeit und wünschte ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg. Erst jüngst war der Datenschutzbeauftragte schwer mit dem Entwicklungsprozess der Corona-Warn-App der Bundesregierung beschäftigt. Dieser sei „unter datenschutzrechtlicher Inblicknahme“ ein sehr gutes Zeugnis auszustellen, meinte Kelber. Gleichwohl gebe es noch immer kleinere Schwachstellen, die es schnellstmöglich auszubessern gelte. Als zuständige Aufsichtsbehörde werde man auch die kommenden Prozesse weiterhin kritisch überprüfen, sagte er. Nachbesserungsbedarf gebe es etwa in Sachen Datenschutzfolgenabschätzung, so der mit Beginn des Jahres 2019 aus dem Bundestag ausgeschiedene ehemalige SPD-Abgeordnete.  

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Im Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für den Berichtszeitraum 2018/2019 (19/19910) dokumentiert der BfDI die Informationsfreiheitsgesetz-Praxis (IFG), die einen freien Zugang zu amtlichen Informationen und öffentlichen Verwaltungsvorgängen zum Ziel hat. So referiert der Bericht etwa einzelne Entscheidungen zum Informationszugang zu Verlaufsprotokollen von Kabinettssitzungen. 

Darüber hinaus enthält das Papier Empfehlungen an den Bundestag, wie sich transparente Behördenarbeit weiter verbessern ließe. So gebe es etwa einen Weiterentwicklungsbedarf des IFG hin zu einem Transparenzgesetz. Dieses „sollte die Behörden deutlich stärker und umfangreicher zu proaktiven Veröffentlichungen verpflichten“, heißt es. „Mit einem Transparenzgesetz sollte die Bundesregierung auch zur Einrichtung und zum Betrieb eines zentralen Portals des Bundes für die gebündelte proaktive Informationsbereitstellung verpflichtet werden.“ Bisher nicht veröffentlichte Informationen sollten nach dem Prinzip „access for one – access for all“  für alle verfügbar gemacht werden, so eine beispielhafte Empfehlung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. 

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz

Der Datenschutzbericht (19/19900), der das Jahr 2019 umfasst, beleuchtet die wichtigsten datenschutzpolitischen Themen des vergangenen Jahres und nimmt Stellung zum Umsetzungsstand früherer Empfehlungen des BfDI an den Gesetzgeber.

Die Themen und Fragestellungen die sich ergeben hätten, seien vielfältig und reichten vom Einsatz Künstlicher Intelligenz über die elektronische Patientenakte bis hin zu einer immer wichtiger werdenden Zusammenarbeit der europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, heißt es in dem Bericht. Kritisch sieht der Bericht etwa, dass der Gesetzgeber nicht auf die Empfehlung des BfDI reagiert habe, diesen mit mehr Kompetenzen und Sanktionsbefugnissen auszustatten.

Auch gebe es noch immer Nachholbedarf etwa in Bezug auf Bußgeldverhängungen bei datenschutzrechtlichen Verstößen durch gesetzliche Krankenkassen. Zudem gebe es, so ein anderes Beispiel, weiterhin rechtlichen Klärungsbedarf was den Einsatz von Facebook-Fanpages durch Bundesbehörden betrifft. Die Transparenz der Datenverarbeitung bei Facebook sei – trotz einzelner Verbesserungen – weiter unzureichend, heißt es. Behörden sollten deshalb prüfen, ob der Einsatz solcher Seiten zwingend für die Erfüllung ihrer Aufgaben sei. (ste/30.06.2020)