Parlament

Deutscher Ethikrat übergibt Jahres­bericht 2019

Ein stehender Mann überreicht einem sitzenden Mann einen Bericht.

Professor Carl Friedrich Gethmann (rechts) übergibt den Jahresbericht 2019 des Deutschen Ethikrates an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. (© DBT/Melde)

Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Deutschen Ethikrates am Donnerstag, 28. Mai 2020, hat das älteste Ethikrat-Mitglied Prof. Dr. Carl Friedrich Gethmann den Jahresbericht 2019 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben. 

Prof. Dr. Alena Buyx

Prof. Dr. Alena Buyx wurde am 28. Mai 2020 zur neuen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates gewählt. (© DBT/Melde)

Zur neuen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates wählte das Gremium die Ethikmedizinerin Prof. Dr. Alena Buyx von der Technischen Universität München.

Ethikrat mit 24 Mitgliedern

Der Bundestagspräsident hatte am 30. April dieses Jahres 21 Mitglieder in den Deutschen Ethikrat berufen. Damit wurde das Gremium neu zusammengesetzt, nachdem ein Teil der Ratsmitglieder am 10. April 2020 turnusmäßig ausgeschieden war. Drei Mitglieder eingerechnet, die zwischen 2016 und 2018 außerhalb des regulären Turnus berufen worden waren, gehören dem Deutschen Ethikrat nunmehr 24 Mitglieder an.

Der Berufung war gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Ethikratgesetzes die Benennung der Mitglieder je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung vorausgegangen. Der Bundestag hatte am 23. April 2020 die von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten bestätigt. Die von der AfD-Fraktion benannten Kandidaten waren vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt worden.

Schäuble: Schwierige ethische Abwägungen

Der Bundestagspräsident betonte in seiner Begrüßung, wie anspruchsvoll und wichtig die Arbeit des Rates vor allem in einer Zeit wie der Corona-Krise sei. Der Ethikrat habe immer wieder auch kurzfristig auf hochsensible Fragen reagiert. Dafür dankte Schäuble den Mitgliedern der vorherigen Berufungsperiode und forderte sie auf, die notwendigen Debatten fortzuführen. Es sei ungewöhnlich, dass die Politik noch vor der Konstituierung des Rates inhaltliche Wünsche an das Gremium gerichtet habe. „Das Leben mit dem Virus zwingt zu schwierigen ethischen Abwägungen“, sagte Schäuble. „Wir werden individuelle Freiheit und die Verantwortung für das Gemeinwohl immer wieder neu abwägen müssen. Das ist für unsere demokratisch verfasste Gesellschaft eine große Herausforderung.“

Die Politik sei gut beraten, die Meinungsvielfalt in der Wissenschaft zu bedenken. Politikberatung sei „umso besser, desto eher es gelingt, verschiedene Meinungen und verschiedene Disziplinen zusammenzubringen, so wie dies der Ethikrat auf mustergültige Weise vorführt“.

Aufgaben des Deutschen Ethikrats

Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.
Er hat sich am 11. April 2008 auf der Grundlage des Ethikratgesetzes konstituiert. Zu seinen Aufgaben gehören die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen. Bislang hat der Deutsche Ethikrat 17 umfangreiche Stellungnahmen erarbeitet, unter anderem zu den Themen Anonyme Kindesabgabe, Intersexualität, Präimplantationsdiagnostik, Gendiagnostik, Patientenwohl und Big Data. Hinzu kommen zahlreiche Ad-hoc-Empfehlungen, zuletzt zu Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise.

Jährlicher Bericht an den Bundestag

Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 24 Mitglieder des Deutschen Ethikrates üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein. Die Ratsmitglieder sollen naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren sowie unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten.
Gemäß Ethikratgesetz ist der Ethikrat gehalten, einmal jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über den Stand der gesellschaftlichen Debatte zu berichten und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. (mj/28.05.2020)