Grüne: Sozialen Zusammenhalt während und nach Corona-Krise stärken
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den sozialen Zusammenhalt während der Corona-Krise und danach stärken“ (19/19492) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, ein umfangreiches „Sozialschutzpaket III“ vorzulegen, das „soziale Dienste und Einrichtungen stabilisiert“, „Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt“, die Kommunen finanziell entlastet und „Familien und insbesondere Kinder und Frauen in der Corona-Krise besser absichert und schützt“.
Auch sollen mit dem Paket nach dem Willen der Fraktion ein „Kurzarbeitergeld Plus“ eingeführt, mit einem „Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum“ gesichert und unverschuldet in Not geratene Studenten mit einem „Nothilfe-BAföG“ unterstützt werden. Ferner sollen mit in dem Antrag aufgeführten Maßnahmen Selbständige „in der aktuellen Situation und langfristig“ abgesichert sowie Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Existenzminimum gesichert, Menschen mit Behinderungen in Pandemielagen besser geschützt und Wohnungslose unterstützt werden.
Menschen, die ihre Erwerbsarbeit verlieren, soll das Paket nach dem Willen der Fraktion einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I (ALG I) ermöglichen. Zudem soll laut Vorlage der Anspruch auf ALG-I-Leistungen für die Dauer der gesamten Krise für diejenigen verlängert werden, deren Anspruch auf ALG I während der Corona-Krise ausläuft.
Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem „die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung“ weiterzuentwickeln, „die alle Erwerbstätigen präventiv und nicht erst bei eintretender Arbeitslosigkeit unterstützt, indem sie den Menschen die Option einräumt, insbesondere die Zeit der krisenbedingten Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, aber auch die Zeit danach, für arbeitsmarktbedingte berufliche Weiterbildung zu nutzen“. (hau/ste/28.05.2020)