Oppositionsanträge zu steuerpolitischen Soforthilfen debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, erstmals über steuerpolitische Anträge der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert, die zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurden.
Der AfD-Antrag trägt den Titel „Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (19/18727), der FDP-Antrag ist überschrieben „Mit der Negativen Gewinnsteuer die Solvenz des deutschen Mittelstands sichern“ (19/18669), der Antrag der Grünen lautet „Soforthilfen breiter aufstellen – Existenzminimum von Selbstständigen sichern und kleine Unternehmen bezuschussen“ (19/18706).
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/18727) bei der Umsatzsteuer und zeitlich begrenzt eine erleichterte Umstellung von der Soll-Besteuerung auf die Ist-Besteuerung und eine Erhöhung der Umsatzgrenzen. Die Kleinunternehmergrenze des Umsatzsteuergesetzes solle großzügig angehoben werden. Bei den Gewinnsteuern solle zeitlich begrenzt der steuerliche Abzug für Spenden im Rahmen der Corona-Krise verbessert werden. Ebenso will die AfD einen großzügigeren Verlustrücktrag bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer für Verluste des Jahres 2020 ermögliche. Die Einschränkungen der Verlustverrechnung bezüglich Verlusten aus dem Jahr 2020 sollen ausgesetzt, eine vorrangige Verrechnung mit Verlusten dieses Jahres zugelassen werden.
Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, beispielsweise von Teilen der Mieten, Pachten, Lizenzen, Zinsen nach dem Gewerbesteuergesetz will die Fraktion ebenfalls aussetzen und dafür negative Zeitwertkonten zulassen, um auf eine Reduktion der Arbeitszeit flexibel reagieren zu können. Zudem will die AfD die Nachzahlungszinsen nach der Abgabenordnung auf den gegenwärtigen Marktzins herabsetzen.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung auf (19/18669), einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Negativen Gewinnsteuer vorzulegen. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften) sollen zur Solvenzsicherung eine nicht rückzahlbare Steuerauszahlung von 80 Prozent des Gewinneinbruchs im Jahr 2020 gegenüber 2019 erhalten. Dabei solle der Gewinnrückgang der jeweiligen Branche den Maßstab bilden, damit nicht einzelne Firmen gerettet werden, deren Gewinnrückgang nicht auf den Corona-Lockdown zurückzuführen ist. Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sollen gegengerechnet werden.
Die Auszahlung solle im Zuge der steuerlichen Veranlagung für das Jahr 2020 vorgenommen werden und aus den Mitteln des bereits beschlossenen Nachtragshaushalts finanziert werden. Falls erforderlich, sollen die Mittel in den Bundeshaushalt 2021 übertragen und erhöht werden.
Antrag der Grünen
Die Grünen wollen in ihrem Antrag (19/18706) sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 1.180 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird. Die bestehenden Soforthilfen in Höhe von mindestens 15.000 Euro sollten auch für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern aus Mitteln des Bundes gewährt werden. Damit solle eine bessere Unterstützung dieser Unternehmen ermöglicht werden.
Darüber hinaus solle die Regierung die Verlängerung der Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige um weitere zwei Monate grundsätzlich ermöglichen und nicht von einer Herabsetzung der Miete durch den Vermieter abhängig zu machen. (vom/23.04.2020)