FDP: Mehr parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, über zwei Vorlagen der FDP beraten, die sich mit der Reform der Nachrichtendienste befassen. Ein entsprechender Antrag, der „Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ (19/19509) zu ziehen einfordert, sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste“ (19/19502) wurden im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/19509) unter anderem auf, die Kontrolle der Nachrichtendienste umfassend neu zu ordnen. Die Kontrolle der Nachrichtendienste sollte auf drei Säulen beruhen: Eine Genehmigung (anstelle eines Richtervorbehalts) und Kontrolle der Überwachung durch die G10-Kommission, der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere durch das Parlamentarische Kontrollgremium, und als weiterer Kontrollinstitution durch einen unabhängigen Parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten.
Diese Institutionen sollten nach dem Leitbild einer vernetzten Kontrolle nicht nebeneinander, sondern miteinander die Nachrichtendienste kontrollieren, schreiben die Liberalen. Die G10-Kommission sollte als gerichtsähnliches Gremium für die Anordnung der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch die Nachrichtendienste insgesamt zuständig sein, auch soweit sie im Ausland stattfindet oder nur internationale Telekommunikation betrifft. Die Schaffung des Unabhängigen Gremiums neben der G10-Kommission habe zur Zersplitterung der Aufsicht geführt und sich nicht bewährt.
Gesetzentwurf der FDP
Der Gesetzentwurf der FDP (19/19502) sieht vor, dass der Nachrichtendienstbeauftragte vom Bundestag in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit für fünf Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl gewählt wird. Durch die Einrichtung des neuen Amtes werde die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erheblich verbessert, schreibt die Fraktion. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste werde auch künftig im Kern im Parlamentarischen Kontrollgremium stattfinden, doch „durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt“.
Dazu sollen dem parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten nach den Vorstellungen der Fraktion Befugnisse erteilt werden, um Erkenntnisse gewinnen zu können, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium eventuell bislang verborgen bleiben. Zentrales Element dieser Befugnisse stelle der uneingeschränkte und anlasslose Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste dar. Überdies soll ihm dem Entwurf zufolge auch Zugangsrecht zu den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt sowie zu den Sitzungen verschiedener Arbeitsplattformen, -gruppen und Kommissionen eingeräumt werden.
Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass mit der Position des Nachrichtendienstbeauftragten „auch eine greifbare Ombudsperson geschaffen“ würde. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten sollten die Beschäftigten der Nachrichtendienste „eine unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeit erhalten, um dienstbezogene Anliegen an eine unabhängige Stelle zu melden“. (ste/sto/28.05.2020)