Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai 2020, eine halbe Stunde lang über einen Antrag der AfD-Fraktion für ein „Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen unterbinden“ (19/19522) debattiert. Im Anschluss überwies das Parlament den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD hatte die Federführung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen damit aber nicht durchsetzen.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwieweit es verfassungsrechtlich möglich oder geboten erscheint, das Tragen von Kopftüchern bei Kindern in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen zu untersagen. Gegebenenfalls solle im Rahmen der Kultus- und Innenministerkonferenz mit den Ländern in einen Dialog darüber eingetreten werden, ob das Tragen von Kopftüchern bei Kindern in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen gesetzlich untersagt werden sollte.
Die Problematik des Kopftuchs solle „als politisch-weltanschauliches Symbol“ bei Kindern im Rahmen der „Deutschen Islam Konferenz“ (DIK) thematisiert werden. Die teilnehmenden islamischen Verbände und Vertreter seien zu einer konstruktiven Mitarbeit bei ihrer Lösung aufzufordern. Im Rahmen der politischen Bildungsarbeit des Bundes (Bundeszentrale für politische Bildung, Programm „Demokratie Leben“) solle die Aufklärung über die mit dem Tragen des Kopftuchs bei Kindern als „politisch-weltanschauliches Symbol“ verbundenen Probleme intensiviert werden, heißt es in dem Antrag. (sas/29.05.2020)