Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II, 19/18966) angenommen. Keine Mehrheit fanden hingegen sechs Anträge der Opposition, die ebenfalls abschließend beraten wurden. Den Abstimmungen zugrunde lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/19204). Der Haushaltsausschuss hatte außerdem einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages abgegeben (19/19212).
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Koalitionsentwurfs will der Bundestag die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie mit weiteren sozialpolitischen Maßnahmen abfedern (19/18966). Das Paket enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es soll für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden.
Ferner wird das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
SPD: Sozialstaat hält Belastungsprobe stand
Bernd Rützel (SPD) sagte zu Beginn der Debatte: „Unser starker Sozialstaat ist es, der uns durch die Krise trägt.“ Der Sozialstaat sei gefordert, wie nie zuvor, halte aber der Belastungsprobe stand. „Und wenn es nicht ausreicht, dann bessern wir nach“, machte Rützel mit Blick auf den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf für das Sozialschutz-Paket II deutlich. Kernstück dessen sei die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, sagte der SPD-Abgeordnete.
Das Kurzarbeitergeld habe in der Krise 2008 geholfen „und hilft uns jetzt auch in dieser Krise“. 750.000 Unternehmen hätten für mehr als zehn Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Anders als in den USA, wo 40 Millionen Menschen infolge der Krise ihren Job verloren hätten. Die in Deutschland getroffenen Regelungen seien richtig und notwendig. „Und wenn es nicht reicht, dann machen wir ein Sozialschutz-Paket III“, sagte Rützel.
AfD: Wirtschaftswunder nicht in Sicht
Martin Sichert (AfD) sprach von der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. In so gut wie allen Branchen finde ein Abbau von Arbeitsplätzen statt. Zudem sei ein Wirtschaftswunder nicht in Sicht, weil die soziale Marktwirtschaft durch immer mehr „Sozialismus und überbordende Bürokratie“ ersetzt worden sei.
Sichert kritisierte vor diesem Hintergrund das Handeln der Koalition ebenso wie die Forderungen der Linken und Grünen. Letztere seien die „Parteien der sozialen Ungerechtigkeit und Umverteilung von Deutschen zu Ausländern“. Sie forderten, Grundleistungen und Leistungen für Asylbewerber um 100 beziehungsweise 200 Euro monatlich aufzustocken. Asylbewerber und Landzeitarbeitslose erhielten damit mehr Geld, als Beschäftigte mit Mindestlohn, sagte er. Die Bundesregierung, so bemängelte der AfD-Abgeordnete, agiere planlos, werfe mit Steuergeldern um sich und teste die Möglichkeiten der Beschneidung von Grundrechten aus.
CDU/CSU: Wir errichten einen starken sozialen Schutzschirm
Mit dem Gesetz gebe das Parlament Antworten auf die Sorgen der Menschen, befand hingegen Peter Weiß (CDU/CSU). „Wir errichten in dieser Krise für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger einen starken sozialen Schutzschirm, wie es ihn noch nie in Deutschland gab“, betonte er. Das sei eine „tolle Leistung unseres Landes“. Mit dem Kurzarbeitergeld werde ein bewährtes und gutes Instrument genutzt. Dessen Erhöhung sei möglich, „weil wir in den vergangenen zehn Jahren gut gewirtschaftet haben“, sagte der Unionsabgeordnete.
Bei der Bundesagentur für Arbeit sei eine Rücklage von 26 Milliarden Euro aufgebaut worden, „die wir jetzt zur Krisenbekämpfung einsetzen“. Allerdings werde die Rücklage vermutlich gegen Ende des Jahres aufgebraucht sein, was für einen zusätzlichen Mittelbedarf sorge. Aber: „Das Geld, das wir in die Kurzarbeit investieren, ist gut investiertes Geld“, sagte Weiß.
FDP will „faire Gleichbehandlung“ von Selbstständigen
In Krisenzeiten müsse man zusammenhalten, befand Johannes Vogel (FDP). Daher sei es gut, dass viele Maßnahmen in den vergangenen Wochen gemeinsam verabschiedet worden seien. In Krisenzeiten gelte es aber auch, seine finanziellen Mittel zusammenzuhalten, fügte er hinzu. Eine pauschale Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, wie von der Bundesregierung ursprünglich geplant gewesen sei, wäre aus seiner Sicht der falsche Weg und würde die Mittel der Bundesagentur für Arbeit schmelzen lassen wie Schnee in der Sonne.
Es sei daher richtig, dass die Koalition „auch auf unsere Anregung hin“ eine differenzierte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes plane. Skandalös sei es aber, dass nichts für die „faire Gleichbehandlung“ „von Freelancern und Selbstständigen getan werde, machte der FDP-Abgeordnete deutlich. Seit Wochen würden sämtliche Landesregierungen “der Bundesregierung die Tür einrennen„ und darauf hinweisen, dass das Hilfspaket für Freelancer und Selbstständige auch für die Ausgaben zur Deckung des Lebensunterhalts geöffnet werden sollte, sagte Vogel.
Linke: Armutspolitisch eine Enttäuschung
Für Katja Kipping (Die Linke) ist der Gesetzentwurf “armutspolitisch eine Enttäuschung„. Die Corona-Krise habe auch die Alltagskosten für die Ärmsten erhöht. Benötigt werde daher ein Zuschlag auf die Sozialleistungen. “Doch CDU und SPD versäumen es erneut, etwas für die Ärmsten in diesem Land zu tun„, kritisierte Kipping. Das sei beschämend. Höhere Sozialleistungen, so die Linken-Abgeordnete weiter, stellten auch einen Impuls für die Binnenkaufkraft dar.
Es sei schließlich bekannt, dass Menschen mit mittleren und geringen Einkommen zusätzliches Geld direkt in den Konsum einfließen lassen und damit die Wirtschaft ankurbeln würden. Die Bundesregierung verweigere sich sogar ökonomischen Argumenten, sagte Kipping. “Hauptsache die Hartz-IV-Betroffenen bekommen keinen Euro mehr auf das Konto.„
Grüne: Klaffende Leerstelle Geringverdiener
Die Krise treffe alle – aber nicht alle gleich hart, machte Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich. “Menschen, die schon vor der Krise arm waren, drohen weiter abgehängt zu werden„, sagte er. Damit das nicht passiert, brauche es deutlich mehr als das vorliegende Gesetz. Einige Regelungen darin seien richtig, räumte Lehmann ein.
Das Gesetz weise aber eine klaffende Leerstelle auf: “Das ist die Sicherheit und der Schutz für Menschen mit geringem Einkommen.„ Eine solche Leerstelle könne man sich in dieser Krise aber nicht erlauben, betonte er. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld seien gerade für Geringverdiener nicht ausreichend. Benötigt werde eine zielgenaue Absicherung für untere und mittlere Einkommen, “und zwar sofort„, verlangte Lehmann,
Abgelehnte Anträge der Opposition
Mit ihrem Antrag “Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie sichern„ (19/18672) fand die FDP – trotz der Zustimmung durch die übrigen Oppositionsfraktionen – keine Mehrheit. CDU/CSU und SPD votierten gegen die Vorlage.
Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge der Linksfraktion mit den Titeln “Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten„ (19/18686) und “Sozialen Schutz auch während der Covid-19-Pandemie umfassend gewährleisten„ (19/18945). Ersterer fand bei allen übrigen Fraktionen keine Zustimmung, bei Letzterem enthielten sich die Grünen, während der Rest des Hauses mit Nein stimmte.
Ein Antrag der Grünen mit dem Titel “Kurzarbeitergeld Plus einführen„ (19/18704) wurde mit der Zustimmung von Linksfraktion und AfD bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen der Koalition abgelehnt. Gleiches galt für einen weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel “Allen wohnungslosen Menschen schnell und unbürokratisch helfen„ (19/18939). Dieser fand bei Enthaltung der FDP und Zustimmung durch die Linksfraktion bei den übrigen Fraktionen keine Mehrheit.
Nach namentlicher Abstimmung wurde auch der dritte Antrag der Grünen mit dem Titel “Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern„ (19/18705) abgelehnt. Bei 70 Enthaltungen stießen 128 Ja- auf eine Mehrheit von 451 Nein-Stimmen.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel “Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft„ (19/19017).
Antrag der FDP abgelehnt
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/18672) die Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie zu sichern. So könnten durch die Schließung vieler Förderschulen und anderer Einrichtungen viele Eltern behinderter Kinder ihren Anforderungen am Arbeitsplatz derzeit nicht gerecht werden. Zwar sei im Infektionsschutzgesetz ein Anspruch auf Entschädigung geregelt, jedoch sei es unpräzise formuliert, für welche Altersgruppe behinderter Kinder dies gelte.
Wegen der Pandemie seien also die Anforderungen an Familien und Einrichtungen in Bezug auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen massiv gestiegen. Erhebliche Mehrbedarfe beim Betreuungspersonal wie auch beim Schutz von Pflegenden und zu Pflegenden seien entstanden. Auch stünden viele Einrichtungen wegen ausbleibender Leistungserbringung vor erheblichen Finanzierungslücken, schreiben die Liberalen in dem Antrag.
Sie forderten die Bundesregierung unter anderem auf sicherzustellen, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen entstehen, die Komplexleistungen anbieten. So würden beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen das Corona-bedingt freigestellte Personal für besondere Wohnformen bereitstellen, um dort dem erhöhten Personalbedarf gerecht zu werden. In diesem Fall seien die Zuschüsse, die das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz regelt, unzureichend und müssten angepasst werden, schreiben die Liberalen.
Erster abgelehnter Antrag der Linken
Der Vorlage mit dem Titel “Kurzarbeitergeld erhöhen – Kosten der Krise nicht einseitig Beschäftigten zumuten„ (19/18686) zufolge sollte das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 auf einheitlich 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Die Linke wollte, dass Beschäftigten, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, 100 Prozent des Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Darüber hinaus sollten Betriebe mit Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen, dazu verpflichtet werden, im Anschluss an die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für mindestens ein Jahr betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.
Der Bund sollte über einen angemessenen Zuschuss an der Arbeitsförderung beteiligt werden. Im Rahmen der Aufwendung dieser Bundeszuschüsse sollten die Betriebe während der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld dazu verpflichtet werden, keine Dividenden auszuzahlen, keine Aktienrückkäufe zu tätigen sowie Bonuszahlungen und Vorstandsgehälter zu begrenzen.
Zweiter abgelehnter Antrag der Linken
Der zweite Antrag der Linksfraktion trägt den Titel “Sozialen Schutz auch während der Corona-Krise umfassend gewährleisten„ (19/18945). Sie verlangte darin, das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend zum 1. März 2020 für die Dauer der Krise um 200 Euro pro Person und Monat zu erhöhen. Für schulpflichtige Kinder sollte über das Bildungs- und Teilhabepaket ein einmaliger Zuschuss für Computer in Höhe von 500 Euro gewährt werden.
Für wohnungslose Menschen sollte zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Ferner fordert die Fraktion einen Notfallfonds des Bundes, aus dem Träger von Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt unbürokratisch Hilfe erhalten sollten, um ihr Angebot aufrechterhalten zu können. Soziale Dienstleister sollten nach Ansicht der Linken besser für finanzielle Verluste entschädigt werden.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/18704) die Einführung eines Kurzarbeitergeldes Plus. Das Kurzarbeitergeld sei ein bewährtes Kriseninstrument, das auch während der Corona-Pandemie dazu beitrage, Massenentlassungen zu verhindern, schreiben die Grünen. Handlungsbedarf bestehe derzeit vor allem in Betrieben ohne tarifliche Regelungen, denn hier führe das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Höhe zu Einkommenseinbußen von bis zu 40 Prozent.
Die Grünen verlangten deshalb, dass das Kurzarbeitergeld für kleinere und mittlere Einkommen erhöht wird. Für Beschäftigte mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro sollte sich der Prozentsatz des Kurzarbeitergeldes erhöhen – umso stärker, je geringer das Einkommen. Den Höchstsatz von 90 Prozent sollten demnach Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro erhalten. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld sollen Beschäftigte mit Kindern jeweils sieben Prozentpunkte mehr bekommen. Auszubildende sollen zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragen können. Für die Unternehmen sollte außerdem die Pflicht entfallen, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu bezahlen.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen verlangten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/18939), eine durch den Bund koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und sozialen Trägern zu organisieren, um eine flächendeckende zeitweise Einzelunterbringung von wohnungslosen Menschen in Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen zu gewährleisten. Außerdem müssten im Falle einer Infektion mit Covid-19 Quarantäneräume zur Verfügung stehen. Notunterkünfte sollten nach Ansicht der Grünen möglichst ganztägig geöffnet oder andere Angebote geschaffen werden, um weitere Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Bei allen Maßnahmen zur Unterbringung und Beratung sollte darauf hingewirkt werden, dass auch Menschen mit Behinderungen der Zugang ermöglicht wird.
Die Auszahlung des Regelsatzes von Tagessätzen im SGB II und XII (Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) sollte auf eine monatliche Auszahlung umgestellt werden, um das Ansteckungsrisiko durch Kontaktreduktion zu minimieren. Außerdem sollten Zwangsräumungen vorübergehend ausgesetzt sowie Mietschulden von den Behörden übernommen werden. Die Bundesregierung sollte ferner dafür sorgen, dass auch Covid-19-Erkrankte ohne Versicherungsschutz behandelt werden.
Dritter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion verlangte in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/18705), mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum zu sichern. Nicht alle Menschen träfen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. Menschen mit geringem Einkommen seien besonders hart betroffen.
So würden die Angebote der Tafeln derzeit vielerorts wegfallen, und auch ein kostenloses Mittagessen stünde in Kita und Schulen nicht zur Verfügung, schreiben die Grünen. Hinzu komme, dass die Regelsätze in der Grundsicherung schon vor der Krise strukturell untergedeckt gewesen seien.
Abgesetzter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (19/19017) die Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft. Die Fraktion verlangt unter anderem, das Arbeitslosengeld I befristet, vom 1. März 2020 bis zum Ende der Covid-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2020, von bisher 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Netto-Entgeltes auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des letzten Netto-Entgeltes zu erhöhen.
Auch das Kurzarbeitergeld solle entsprechend befristet auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes erhöht werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Prüfungen der Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Arbeitslosengeld II bis Ende 2020 unterbleiben und Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten nicht mehr verschickt werden. Die Wohnkosten sollen in aktueller Höhe vollständig als Bedarf anerkannt werden, heißt es in dem Antrag. (hau/che/ste/sas/14.05.2020)