Koalition will Privileg für Bürgerenergiegesellschaften streichen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Mai 2020, erstmals einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen (19/18964) erörtert und nach halbstündiger Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 teilnehmen zu dürfen, sowie die darauf aufbauenden Regelungen sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen dauerhaft gestrichen werden. Im Übrigen solle die Bürgerenergie mit ihren Regelungen (etwa das sogenannte Einheitspreisverfahren) unverändert bleiben. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wollen die Fraktionen es im Antragsverfahren 2020 für die Besondere Ausgleichsregelung ermöglichen, die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis 30. November 2020 nachzureichen.
Die Realisierungsfristen und die Fälligkeit von Vertragsstrafen sollen für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert werden. Darüber hinaus wollen die Fraktionen eine weitere Frist im Energiewirtschaftsgesetz verlängern. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie solle die Kompetenz erhalten, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Windenergienutzung auf See zu erlassen. (vom/06.05.2020)