Regierung will Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten einrichten
Die Bundesregierung plant, im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als „Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz“ einzurichten. Ihren Entwurf eines „Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts“ (19/17292) hat der Bundestag am Mittwoch, 4. März 2020, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Bestimmte „nicht ministerielle Aufgaben des Auswärtigen Amts“ sollen laut Bundesregierung dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten übertragen werden. Soweit erforderlich sollen bestehende Gesetze hierfür geändert werden. Außerdem werde gesetzlich vorgesehen, dass dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beziehungsweise den Geschäftsbereichen anderer Bundesministerien übertragen werden können.
„Aufgaben des Auswärtigen Amtes haben stetig zugenommen“
Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes der Umfang seiner Aufgaben stetig zugenommen habe. Dies betreffe auch nicht ministerielle Aufgaben. Zudem seien Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung hinzugekommen, „ohne dass bislang eine organisatorische Trennung in ministerielle und nicht ministerielle Aufgaben vorgenommen werden konnte“.
Neue politische Aufträge und der damit verbundene Anstieg der Haushaltsmittel zum Beispiel für die Projektförderung in den Bereichen Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik hätten auch zu einem Zuwachs nicht ministerieller Aufgaben im Zuwendungsbereich geführt. Künftig würden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise die Bearbeitung von Visumanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, schreibt die Regierung. (hau/04.03.2020)