Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der Covid-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, 19/18699) angenommen. Bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Linke stieß die Vorlage bei den übrigen Fraktionen auf Zustimmung. In zweiter Lesung wurde zudem über je zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion (19/19041, 19/19042) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19041) abgestimmt, die allesamt keine Mehrheit fanden.
Anträge der Opposition abgelehnt
Abgelehnt wurden zudem vier Oppositionsanträge. Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel “Hilfe mit Augenmaß – Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter passgenau unterstützen„ (19/18728) fand beim Rest des Hauses keine Unterstützung. Ein “Corona-Sofortprogramm für krisenfeste Studienfinanzierung„ verlangte die FDP-Fraktion (19/18677). Ein entsprechender Antrag erreichte bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke keine Mehrheit. Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag (19/18683), der bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt wurde, “negative Folgen der Covid-19-Pandemie für Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen„ abzumildern. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trägt den Titel “Wissenschaft als tragende Säule der Pandemiebekämpfung stützen – Corona-Rettungsschirm auf Studierende und Nachwuchsforschende ausweiten„ (19/18707). FDP und Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Der Rest des Hauses stimmte gegen die Vorlage der Grünen.
Zum Gesetzentwurf sowie zu den Oppositionsanträgen hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung (19/19040) abgegeben.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit dem Gesetzespaket sollen laut CDU/CSU und SPD die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert und Anreize für BAföG-Geförderte geschaffen werden, sich während der Covid-19-Pandemie “in systemrelevanten Bereichen zu engagieren„.
Konkret gehe es zum einen darum, Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase “Flexibilität und mehr Planungssicherheit„ zu geben. Ihre Promotion oder Habilitation sowie eine berufliche Weiterentwicklung sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs weiterverfolgen können. Dafür wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz durch eine zeitlich befristete Übergangsregelung ergänzt. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wurde pandemiebedingt um sechs Monate verlängert.
“Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase haben damit die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus um sechs Monate zu verlängern, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern„, schreiben die Koalitionsfraktionen.
“Hinzuverdienst nicht auf BAföG anrechnen„
Zum anderen wurden für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich für die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie engagieren, die bereits geschaffenen Anreize verstärkt. Der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen wird künftig komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen sein.
“Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung. Wir verbessern weiter die Rahmenbedingungen, damit junge Menschen einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten können: Medizin-Studierende in Krankenhäusern oder bei der Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten; Pflege-Auszubildende in Alten- und Pflegeheimen; angehende Ingenieure beim Bau provisorischer Krankenhäuser; aber auch Erzieher in Ausbildung in Kindergärten, wenn diese wieder öffnen„, schreiben CDU/CSU und SPD.
Erster Änderungsantrag der FDP
In ihrem ersten abgelehnten Änderungsantrag (19/19041) schreibt die FDP, um bürokratische Einzelfallprüfungen zu vermeiden und Planungssicherheit zu ermöglichen, solle das Sommersemester 2020 von der Anrechnung auf die Förderungshöchstdauer der BAföG-Förderung generell ausgenommen werden.
Aufrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Hochschulbetrieb könnten im Sommersemester 2020 zahlreiche Vorlesungen, Praktika und Prüfungen nicht stattfinden, heißt es zur Begründung. Zustimmung fand die Vorlage bei Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen; der Rest des Hauses lehnte sie ab.
Zweiter Änderungsantrag der FDP
In ihrem zweiten abgelehnten Änderungsantrag (19/19042), der bei Enthaltung der Linken ansonsten auf Ablehnung stieß, plädierte die FDP dafür, das BAföG-Volldarlehen befristet für Studierende zu öffnen, die ihren Nebenjob verloren haben. Die Verfahren wären eingespielt, der Förderanspruch schnell zu prüfen und die Rückzahlung wäre erst nach dem Studium einkommensabhängig fällig.
Laut FDP greifen die vom Bildungs- und Forschungsministerium auf den Weg gebrachten Verbesserungen für BAföG-Empfänger zu kurz. Das größte Finanzierungsproblem hätten nun diejenigen, die gar kein BAföG erhalten.
Erster Änderungsantrag der Grünen
Die Grünen wollten mit ihrem ersten abgelehnten Änderungsantrag (19/19043) das BAföG für einen begrenzten Zeitraum befristet auf zunächst drei Monate durch ein Nothilfe-BAföG ergänzen. Antragsberechtigt sollten alle im Sommersemester immatrikulierten deutschen und internationalen Studierenden von staatlichen und staatlich anerkannten privaten Hochschulen sein.
Dei Nothilfe-Ausbildungsförderung dürfe nicht auf den Bedarf eines Studierenden angerechnet werden, der Ausbildungsförderung erhält, heißt es weiter. Die Mittel sollten zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen mit den üblichen BAföG-Rückzahlungskonditionen bereitgestellt werden. Bei der Abstimmung enthielt sich Die Linke, während der Rest des Hauses gegen die Vorlage stimmte.
Zweiter Änderungsantrag der Grünen
Mit ihrem zweiten abgelehnten Änderungsantrag (19/19044), der mit demselben Ergebnis abgelehnt wurde wie ihr erster, wollten die Grünen auch eine umfängliche Nothilfe-Ausbildungsförderung anbieten. Neben Studierenden könnten auch Auszubildende in schulischen Ausbildungen pandemiebedingt in finanzielle Not geraten, wenn Zuverdienstmöglichkeiten durch Nebentätigkeiten entfallen.
In diesen Fällen sollten alle Auszubildenden, die im Schulhalbjahr 2020 in Deutschland eine Ausbildungsstätte besuchen, einen Vollzuschuss beantragen können.
Opposition mit deutlicher Kritik
Darüber, dass Studierende und Wissenschaftler in dieser Krise unterstützt werden müssen, waren sich Regierung und Opposition in der Debatte einig, doch nicht über die Konzepte und die Maßnahmen. Vor allem Bündnis 90/ Die Grünen, die FDP und die Linksfraktion äußerten deutliche Kritik gerade beim Thema BAföG und den Umfang der Unterstützung.
Kai Gehring (Bündnis 90/ Die Grünen) warnte vor einer “Bildungskatastrophe„, Dr. Jens Brandenburg (FDP) nannte Bundesbildungs- und Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) eine “Trödelministerin„ und Nicole Gohlke (Die Linke) warf der Ministerin vor, lediglich “Scheinlösungen„ anzubieten.
CDU/CSU: KfW-Kredit zu fairen Konditionen
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) lobte den Gesetzentwurf und sagte: “Unsere klare Botschaft lautet. Wir lassen euch, wir lassen Sie nicht allein.„ Kein Student und kein Wissenschaftler dürfe Nachteile dadurch haben, dass der Studien- und Wissenschaftsbetrieb dieser Tage nicht wie gewohnt stattfinden kann. Wer als Student wegen Corona seinen Job verloren hat, soll sein Studium trotzdem fortsetzen und abschließen können.
Kaufmann lobte das Anreizsystem beim Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, machte aber auch deutlich, dass es der CDU/CSU wichtig sei, auch die Studenten und Studentinnen zu unterstützen, die keinen BAföG-Anspruch haben. Dafür sei auch mit Hilfe von Anja Karliczek vergangene Woche ein Unterstützungspaket geschürt worden, das sich aus Überbrückungshilfen, aus einem Härtefallfonds und einem ausgeweiterten Studierendenkredit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammensetzt.
Kaufmann sagte: “Das ist ein gutes Angebot. Und das Wichtigste: Es kann unmittelbar umgesetzt werden, rasch und unbürokratisch.„ Der Härtefallfonds soll beim Deutschen Studentenwerk mit 100 Millionen Euro ausgestattet werde. Den Kredit bei der KfW sollen Studenten “zu fairen Konditionen„ als Darlehen mit bis zu 650 Euro im Monat beantragen können.
AfD: Bereitgestellte Summe ist zu niedrig
Dr. Götz Frömming (AfD) kritisierte die Grundhaltung, die nach dem Eindruck der AfD bei Studierenden und anderen Gesellschaftsgruppen zu finden sei: Dazu gehöre der “Ruf nach paternalistischer Betreuung„, nach einem BAföG für alle als eine “Art Grundeinkommen für Studenten ohne entsprechende Gegenleistung„.
Aber auch der Vorschlag zu körperlicher Arbeit, dass Schüler und Studenten bei der Ernte helfen können, ist nach Frömmings Eindruck als Zumutung empfunden worden. Frömming sagte über den Vorschlag: “Dabei hätte er breite Unterstützung gerade aus der Politik, gerade auch von Bildungspolitikern, erfahren müssen.„ Gleichwohl machte er deutlich, dass auch die AfD in Not geratene Studenten unterstützen will, ohne ein BaföG für alle einzuführen.
Frömming verwies auf den AfD-Antrag “Hilfe mit Augenmaß – Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter passgenau unterstützen„ (19/18728), der fordert, bedürftige Studenten durch eine einmalige Hilfe direkt und unbürokratisch zu unterstützen. Daher begrüße er es, dass sich die Bundesregierung mit dem Nothilfefonds diese Idee nun zu eigen gemacht habe. Gleichwohl mahnte er, die bereitgestellte Summe von 100 Millionen Euro sei zu niedrig. Grundsätzlich merkte Frömming an, dass der vorliegende Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung gehe, jedoch zu kurz gesprungen sei und nur Teilprobleme erfasse.
SPD: Unterschiedliche Auffassungen in der Koalition
Die Maßnahmen, die mit dem Gesetz beschlossen werden sollen, sind “richtig und auch dringend notwendig„, sagte Bärbel Bas (SPD), um dann aber zu betonten, dass es “fundamental unterschiedliche Auffassungen in der Koalition über das Hilfesystem„ gegeben habe. Die Union und die Ministerin würden ein System eines zinslosen Kredits befürworten, die SPD wolle das BAföG für Studierende öffnen, die normalerweise keinen Anspruch auf BAföG haben und so Studierenden helfen, die jetzt in Not geraten seien.
Bas sagte über die Diskussionen: “Diese Meinungen gingen auseinander„, betonte aber, dass sie froh sei, dass nun ein Kompromiss gefunden worden sei und der Notfallfonds eingerichtet werde. Sie erwarte, dass die Regelungen nun schnell umgesetzt werden und so den Studenten geholfen wird.
FDP: Nothilfefonds ist überfällig
“Seit Anfang März ist das Land im Lockdown. Hundertausende Studierende haben ihre Nebenjobs verloren, fallen beim BAföG durchs Raster und wissen nicht, wie sie ihr Studium noch finanzieren sollen„, beschrieb Jens Brandenburg (FDP) die Situation von Studierenden. Er kritisierte, dass sich die Ministerin zu viel Zeit lasse und lediglich auf Druck der Opposition Hilfe angekündigt habe.
Brandenburg bemängelte zudem, dass die Gelder erst in ein paar Wochen fließen sollen. Dennoch sei der Nothilfefonds überfällig. Nicht überzeugt zeigte sich Brandenburg hingegen vom KfW-Studienkredit. Der sei mit seinen “starren Strukturen und besonders hohen Zinsen bisher schon ein Ladenhüter„. Es sei zudem für Studenten kaum möglich, den Kredit schon bald zurückzuzahlen.
Brandenburg sagte: “Das ist eine lukrative Neukundenprämie für die KfW, aber noch lange keine krisenfeste Studienfinanzierung für alle.„ Er forderte eine Öffnung des BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden, die ihr Einkommen in der Krise verloren haben, und zwar elternunabhängig, so wie es der Antrag der FDP “Corona-Sofortprogramm für krisenfeste Studienfinanzierung„ (19/18677) vorsehe.
Linke: Eine Frage des Geldbeutels der Eltern
Nicole Gohlke (Die Linke) betonte, dass die Krise die Schwachstellen und Missstände dieser Gesellschaft wie unter einem Brennglas offenlege. Zu diesen Schwachstellen gehöre beispielsweise an den Hochschulen, dass kaum mehr ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Das BAföG sei so verstümmelt worden, dass es kaum mehr für sozialen Ausgleich sorgen könne.
Gohlke sagte. “Dieser ganze neoliberale Mist gehört zu den großen politische Irrtümern der letzten Jahre, und dieses Denken gehört spätestens jetzt korrigiert.„ Mehr denn je sei es wieder unter Corona-Bedingungen eine Frage des Geldbeutels der Eltern, der sozialen Herkunft und des Wohnorts geworden, ob und wie gut man jetzt noch mit Studierenden und mit der Krise umgehen kann.“
Die Linke hatte zu dem Thema den Antrag „Negative Folgen der Covid-19-Pandemie für Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen abmildern“ (19/18683) eingebracht. Gohlke kritisierte, dass Karliczek lediglich „Scheinlösungen“ anbiete, die die Missstände am Ende sogar noch verschärfen würden.
Grüne: Sozial- und bildungspolitische Bankrotterklärung
„Die Regierung nennt es Unterstützungspaket für Studierende und Wissenschaftler. Ich nenne es eine sozial- und bildungspolitische Bankrotterklärung“, sagte Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen). Im März seien Rettungsschirme für 150 Milliarden Euro bewilligt worden, außen vor geblieben seien drei Millionen Studierende. Gehring sagte: „Für sie gilt: Bist du deinen Job los und stehst vor der Pleite, dann darfst du dich jetzt mit einem Kredit verschulden. Das ist unterlassene Hilfeleistung.“
Die Ideen im Gesetzentwurf seien zwar richtig, aber sie seien bei Weitem nicht ausreichend. Das BAföG müsse vorübergehend für alle Studierenden geöffnet werden, deren „Nebenjob futsch ist“. Das hatten Bündnis 90/Die Grünen auch schon mit ihrem Antrag „Wissenschaft als tragende Säule der Pandemiebekämpfung stützen – Corona-Rettungsschirm auf Studierende und Nachwuchsforschende ausweiten“ (19/18707) gefordert. Über die Öffnung des BAföG seien sich viele Gruppen, von den Gewerkschaften bis zur Hochschulrektorenkonferenz, einig.
Zudem nannte Gehring den von der Bundesregierung geplanten KfW-Studienkredit ein Rezept aus der „Mottenkiste“ und warnte vor einem Schuldenberg, der sich am Ende des Studiums aufgetürmt haben werde. Viele in der Mittelschicht, die weder BAföG bekommen noch reiche Eltern haben und deren Studentenjob futsch ist, könnten zwischen Schuldenfalle oder Studienabbruch aus Geldmangel wählen. Gehring sagte: „Das kann es wirklich nicht sein.“
Antrag der AfD
Die AfD forderte in ihrem Antrag (19/18728) einen rechtsverbindlichen Anspruch für wissenschaftliche Mitarbeiter auf Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von Arbeitsverträgen. Diejenigen Studenten, die einen Bedarf nachweisen können, etwa durch Vorlage des Arbeits- und Mietvertrages, sollten durch eine einmalige Finanzhilfe für die Dauer eines Semesters unterstützt werden. Mit den Ländern sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter, die plausibel darlegen, dass durch die Pandemie das Forschungsprojekt, die Dissertation oder andere universitäre Abschlüsse nicht zeitgerecht weiterverfolgt oder beendet werden können, durch die Verlängerung der Förderungsdauer unterstützt werden.
Auch sollte die Regierung mit den Ländern dafür sorgen, dass das Sommersemester 2020 oder mindestens die Zeit der Schließung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Instituten als gänzlich nicht stattgefunden aus den Studienkonten, Förderungsplänen und der studentischen Krankenversicherung gestrichen wird, um Prüfungs- und Forschungsprojekte sowie Berufs- und Lebensplanung nicht weiter zu gefährden, heißt es in dem Antrag.
Erster Antrag der Linken
Die Linksfraktion möchte mithilfe eines Antrags (19/18688) den Kreis der BAföG-Empfänger ausweiten. Dafür sollen die BAföG-Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehepartners oder des Lebenspartners um zehn Prozent angehoben werden. Die BAföG-Fördersätze sollen auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben und regelmäßig dynamisiert werden.
Die Wohnpauschale solle den örtlich unterschiedlichen Mietniveaus für studentischen Wohnraum entsprechend gewährt werden. Die BAföG-Förderung solle zudem wieder als Vollzuschuss gewährt und die Altersgrenzen sollten abgeschafft werden, so die Fraktion.
Zweiter Antrag der Linken
Die Linke verlangt in einem weiteren Antrag (19/18683) von der Bundesregierung, einen Sozialfonds in Höhe von drei Milliarden Euro einzurichten, finanziert aus Mitteln des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020, der Unterstützung für in- und ausländische Studierende bereitstellt, die sich im Zuge der Covid-19-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden. Bezugsberechtigt für eine Sofortzahlung sollen alle Studierenden sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung regulär immatrikuliert sind. Die Bedürftigkeit müsse unbürokratisch auf Basis der bisherigen und zukünftig anzunehmenden Covid-19-bedingten Einkommensverluste geprüft werden. Die Unterstützung solle als rückzahlungsfreier Zuschuss bis zu einer Höhe von 632 Euro pro Monat zuzüglich der tatsächlichen Mietkosten gewährt werden.
Antrag der FDP
Die Liberalen fordern in einem Antrag (19/18677), dass die Bundesregierung unter anderem kurzfristig einen Gesetzentwurf zur befristeten, elternunabhängigen Öffnung des BAföG-Volldarlehens für Studierende, die im Zuge der Corona-Krise einen relevanten Einkommensteil verloren haben, vorlegen soll.
Die Öffnung solle zunächst auf sechs Monate befristet sein und bei Bedarf durch die Bundesregierung um weitere sechs Monate verlängert werden können.
Antrag der Grünen
Die Grünen wollen mit ihrem Antrag (19/18707) für einen begrenzten Zeitraum und befristet auf drei Monate das BAföG durch ein Nothilfe-BAföG ergänzen. Danach sollen alle im Sommersemester immatrikulierten deutschen und internationalen Studierenden von staatlichen und staatlich anerkannten privaten Hochschulen in Deutschland antragsberechtigt sein. Sie sollten nachweisen müssen, durch den Wegfall eines Nebenjobs selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen zu sein. Das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners sowie das eigene Vermögen sollten nicht geprüft werden.
Die Höhe der Förderung solle sich nach dem Durchschnittswert der Nebeneinkünfte aus den vergangenen drei Monaten mit Gehaltsbezug richten, wie sie durch einen Kontoauszug belegt werden können. Obergrenze solle die BAföG-Zuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich sein. Fördern wollen die Grünen sowohl diejenigen, die aktuell BAföG beziehen, als auch diejenigen, die das nicht tun. (hau/sas/07.05.2020)