Mitglieder des Deutschen Ethikrates gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2020, Mitglieder des Deutschen Ethikrates gewählt. Dazu lagen Wahlvorschläge der Fraktionen vor. Jeweils einstimmig wurden die Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (19/18663), ), der FDP-Fraktion (19/18665), der Fraktion Die Linke (19/18666) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18667) angenommen. Keine Mehrheit fand der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (19/18664), dem nur die AfD selbst zustimmte. SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen sowie eine Minderheit in der CDU/CSU-Fraktion stimmten dagegen. Die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion enthielten sich.
Wahlvorschläge der Fraktionen
Die CDU/CSU-Fraktion hatte als Mitglieder des Deutschen Ethikrates vor geschlagen: Prof. Dr. Steffen Augsberg, Dr. Petra Bahr, Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Prof. Dr. Stephan Rixen, Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen: Prof. Dr. phil. Dr. h. c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse, Prof. Dr. Dr. h. c. Julian Nida-Rümelin, Prof. Dr. phil. habil. Annette Riedel.
Die Vorschläge der AfD-Fraktion lauteten: Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, em. Prof. Dr. med. Helmut Hahn. Die FDP hatte Prof. Dr. Helmut Frister, die Fraktion Die Linke Prof. Dr. Hans-Ulrich Demuth und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Prof. Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann vorgeschlagen. In den Deutschen Ethikrat gewählt sind damit alle Genannten mit Ausnahme von Prof. Dr. med. Axel W. Bauer und em. Prof. Dr. med. Helmut Hahn.
Aufgabe des Ethikrates
Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Jährlicher Bericht an den Bundestag
Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein. Die Ratsmitglieder sollen naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren sowie unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten.
Gemäß Ethikratgesetz ist der Ethikrat gehalten, einmal jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über den Stand der gesellschaftlichen Debatte zu berichten und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. (eis/vom/23.04.2020)