Der Bundestag hat umfangreiche Hilfspakete für die Bereiche Gesundheit und Arbeit und Soziales verabschiedet, um die negativen Folgen der Corona-Epidemie für Beschäftigte und das Gesundheitswesen abzumildern. Die Abgeordneten haben am Mittwoch, 25. März 2020, nach halbstündiger Aussprache drei Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD zum Schutz der Bevölkerung (19/18111), zur Entlastung der Krankenhäuser (19/18112) und zum Sozialschutz angesichts der Corona-Krise (19/18107) angenommen.
Schutz der Bevölkerung
Dabei geht es zum einen um den Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18111), zu dem der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/18156) und einen Bericht (19/18168) vorgelegt hatte. Der Gesetzentwurf wurde bei Enthaltung der AfD und der Linken beschlossen.
Der Bundestag stellt damit fest, dass wegen der durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie eine epidemische Lage von nationaler Tragweite eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.
Koordination und Informationsaustausch
Das Robert Koch-Institut (RKI) kann bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, zwischen den Ländern und dem Bund sowie weiteren beteiligten Behörden und sonstigen beteiligten Stellen koordinieren und Informationen austauschen. Für länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung, an denen öffentliche und nichtöffentliche Stellen des Bundes und der Länder beteiligt sind, wurden Regelungen beschlossen, die die Zuständigkeiten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden bei Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung im Sinne eines „One-Stop-Shop“ klarstellen können. Auch sollen die Regelungen eine länderübergreifende Versorgungs- und Gesundheitsforschung unter Wahrung des Datenschutzes beschleunigen und eine einheitliche Rechtsauslegung gewährleisten.
Baugesetzbuch und Infektionsschutzgesetz
Angesichts des „möglichen und erforderlichenfalls sehr rasch zu deckenden Bedarfs an weiteren Räumlichkeiten“ zur Versorgung von mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierten oder möglicherweise infizierten Personen werden im notwendigen Umfang und zeitlich befristet Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards des Baugesetzbuchs ermöglicht. Damit soll einem akuten Bedarf in der gebotenen Eile Rechnung getragen werden können.
Im Falle behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz bestehe für Sorgeberechtigte betreuungsbedürftiger Kinder das Risiko des Verdienstausfalls, schreiben die Koalitionsfraktionen weiter. Staatliche Entschädigungszahlungen seien das sach- und interessengerechte Mittel zum Ausgleich dieses Verdienstausfalls. Daher wurde die einschlägige Entschädigungsregelung im Paragrafen 56 des Infektionsschutzgesetzes erweitert.
Änderungs- und Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
In zweiter Beratung scheiterte Die Linke mit ihrem Änderungsantrag (19/18165). Darin hielt die Fraktion einen Geltungszeitraum des Gesetzes zum Bevölkerungsschutz (19/18111) von einem Jahr deutlich für zu lang und plädierte dafür, den Entwurf bis 30. September 2020 zu befristen. Neben der Linken stimmte nur die AfD dafür.
Im Entschließungsantrag (19/18166) forderte die Linksfraktion unter anderem Fraktion unter anderem, die Befugnis, Beförderungsunternehmen die Beförderung aus bestimmten Herkunftsländern zu untersagen, hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus differenzierter auszugestalten und auf die Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben zu achten. Die Linke stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten den Entschließungsantrag ab.
Krankenhausentlastungsgesetz angenommen
Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der AfD beschloss der Bundestag zudem das Gesetz zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz, 19/18112). Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung (19/18151) und einen Bericht des Gesundheitsausschusses (19/18163).
Im Gesetzentwurf schrieben die Koalitionsfraktionen unter anderem, dass die durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen hervorgerufenen Einnahmeausfälle ausgeglichen werden, indem Krankenhäuser einen Pauschalbetrag erhalten.
Die Höhe des Pauschalbetrags richtet sich danach, wie stark die aktuelle Zahl der voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten von der Zahl der im Jahr 2019 durchschnittlich pro Tag voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten abweicht. Der Pauschalbetrag wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und aus dem Bundeshaushalt refinanziert.
Pauschalbetrag für Intensivbetten
Für zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten erhalten Krankenhäuser einen Pauschalbetrag, der ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert wird. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten. Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor. Dadurch werde nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert, sondern es entstünden auch erhebliche Zusatzeinnahmen. Geplant sind ferner umfassende Erleichterungen bei der Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst, eine Aussetzung des Fixkostendegressionsabschlags für das Jahr 2020 und eine höhere Flexibilität bei den Erlösausgleichen.
Auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist
Schließlich werde die Liquidität der Krankenhäuser durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt. Außerdem könnten die Länder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für die akutstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten bestimmen.
Die negativen finanziellen Folgewirkungen der Corona-Pandemie auf Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sollen abgemildert werden, um den Bestand dieser Einrichtungen zu sichern. Die Einrichtungen erhalten deshalb für einen befristeten Zeitraum einen – anteiligen – finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, heißt es weiter.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (19/18167) ab, in dem unter anderem gefordert wurde, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser auf Selbstkostendeckung umzustellen.
Um die Krankenhäuser schnell mit Liquidität zu versorgen, sollte auf den Vorschlag zurückgegriffen werden, seitens der Kostenträger eine monatliche Vorauszahlung in Höhe eines Zwölftels des Jahresertrags 2019 plus einen prozentualen Zuschlag zu leisten.
Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung
Als drittem Gesetz stimmte der Bundestag einstimmig dem erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus Sars-CoV-2 (Sozialschutz-Paket, 19/18107) zu. abgestimmt. In diesem Fall kam die Beschlussempfehlung vom Ausschuss für Arbeit und Soziales (19/18130). In zweiter Beratung wurde getrennt abgestimmt. Beim Votum über den Artikel 8 des Gesetzes (Arbeitszeitgesetz) stimmte die Linksfraktion dagegen, die Grünen enthielten sich. Den übrigen Teilen des Gesetzes stimmten alle Fraktionen zu.
Im Gesetzentwurf schrieben CDU/CSU und SPD, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehungsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sicherten den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund von Covid-19 greifen.
„Niemand soll in existenzielle Not geraten“
Diese Leistungen sollen nun in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden, um die Betroffenen zeitnah unterstützen zu können. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Das vereinfachte Verfahren sei zur Unterstützung der Arbeitsfähigkeit der Jobcenter erforderlich.
Auch für Berechtigte im Recht der Sozialen Entschädigung gelten die erleichterten Regelungen. Die inhaltliche Übernahme der Übergangsregelungen des SGB II und des SGB XII für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) stelle sicher, dass in allen Existenzsicherungssystemen ein vergleichbarer Schutz besteht, heißt es im Entwurf.
Zugang zum Kinderzuschlag
Für die Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Krise erleiden, wurde ein Zugang zum Kinderzuschlag geschaffen, der die veränderte Lebenslage zeitnah zur Antragstellung abbildet und die plötzlich veränderte Situation in der Familie früher berücksichtigt. Daher wird für die Prüfung des Kinderzuschlags sowohl in neuen Fällen als auch auf Antrag in sogenannten Bestandsfällen ausnahmsweise – statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung – an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragstellung angeknüpft.
Außerdem wurde eine einmalige Verlängerung für sogenannte Bestandsfälle mit dem höchstmöglichen Kinderzuschlag eingeführt, damit die Leistungen möglichst ohne Unterbrechung gewährt werden können.
Befristete höhere Hinzuverdienstgrenze
Auch der rentenrechtliche Rahmen für die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt wurde erleichtert. Durch die deutliche Anhebung der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro sollen Einkünfte bis zu dieser Höhe keine Kürzung der Rente bewirken. Die Anhebung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Das Gesetz sieht zudem vor, bei während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen befristet auf die Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld teilweise zu verzichten. Dadurch wurde ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen wie etwa der Landwirtschaft aufzunehmen.
Der Haushaltsausschuss hatte zudem zu allen drei Gesetzentwürfen Berichte nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur jeweiligen Finanzierbarkeit vorgelegt (Bevölkerungsschutz: 19/18160, Krankenhausentlastungsgesetz: 19/18161, Sozialschutz: 19/18157).
Entschließungsanträge der AfD und der Linken abgelehnt
Jeweils gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt wurden drei Entschließungsanträge der AfD. Die Fraktion hatte unter anderem die Bundesregierung aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Betreuung von Obdachlosen auch bei weiteren Einschränkungen gewährleistet ist (19/18143), verlässliche Rahmenbedingungen für Leistungserbringer zu schaffen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten (19/18144) und hauptberuflich selbstständigen Antragstellern, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sechs Monate lang einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 1.000 Euro monatlich zu gewähren (19/18145).
Bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Linken (19/18146), in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen verbindliche Regeln zum Gesundheitsschutz zu schaffen wie zum Beispiel das Tragen von Atemschutzmasken und Einweghandschuhen.
CDU/CSU: Frage der staatspolitischen Verantwortung
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) betonte unter Verweis auf das schnelle parlamentarische Verfahren innerhalb eines Tages: „Wir haben eine gemeinsame staatspolitische Verantwortung wahrgenommen.“ Bilder wie jene aus italienischen Krankenhäusern dürften sich in Deutschland nicht wiederholen.
Zwar sei das deutsche Gesundheitssystem gut, aber dennoch nicht umfänglich auf eine Epidemie eingestellt. Derzeit würden die Krankenhäuser massiv umplanen, um gewappnet zu sein. „Am Geld darf das alles nicht scheitern“, appellierte Nüßlein.
AfD fordert Notfallplan für Obdachlose
Jürgen Pohl (AfD) stimmte zwar dem Sozialschutzpaket zu, forderte aber noch Ergänzungen. So bräuchten Familien, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten könnten, mehr Unterstützung.
Auch sei eine Änderung der Hinzuverdienstgrenzen nötig. „Wir brauchen einen Notfallplan für Obdachlose und Menschen mit Behinderungen“, sagte Pohl. Jetzt sei die Zeit gekommen, um an einem Strang zu ziehen.
Regierung: Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz
Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) nannte den Schutz des Lebens „absolute Priorität“. Aber gerade deshalb „müssen wir der Bevölkerung existenzielle Ängste nehmen“, forderte er. Die Angst um den Arbeitsplatz und die soziale Sicherheit dürfe die Menschen nicht noch zusätzlich belasten.
„Ich kann nicht versprechen, dass wir jeden Arbeitsplatz retten können, aber wir werden um jeden Arbeitsplatz kämpfen“, sagte der Minister und verwies unter anderem auf das Kurzarbeitergeld.
FDP: Hinzuverdienstgrenzen ganz abschaffen
Michael Theurer (FDP) lobte ebenfalls das zügige parlamentarische Verfahren. Es sei gut, dass im Bevölkerungsschutzgesetz nun festgelegt wurde, dass umfangreiche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nicht ohne Zustimmung des Bundestages umgesetzt werden können. Auch die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitregelungen lobte er.
Hinzuverdienstgrenzen würde seine Fraktion dagegen gerne ganz abschaffen, so Theurer. Bezogen auf das Kurzarbeitergeld schlug er vor, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Arbeitgeber im Ausnahmefall zuzulassen.
Linke: Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent aufstocken
Susanne Ferschl (Die Linke) lobte ebenfalls, dass die Bundesregierung massive Eingriffe in die Grundrechte nicht allein beschließen kann. Allerdings sei es fraglich, warum die Regelungen zum Notstand gleich ein ganzes Jahr gelten sollen, jene des Sozialschutzes aber nur für ein halbes.
Heftig kritisierte sie, dass die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes nun ausgehebelt werde. „Auch Menschen brauchen einen Schutzschirm“, sagte sie und forderte, das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des letzten Verdienstes anzuheben. „Wie sollen denn Geringverdiener mit einem Minus von 40 Prozent leben können?“, fragte sie.
Grüne: Zeichen für die Bürgerrechte
Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, tiefgreifende Einschnitte, wie sie das Infektionsschutzgesetz erlaube, dürften nur zeitlich befristet gelten. Deshalb sei es gut, dass das Gesetz nachgebessert wurde, dies sei ein Zeichen für die Bürgerrechte. Sie forderte, einen einheitlichen Zuschlag für medizinisches Fachpersonal und Ärzte, aber auch für Mitarbeiter von Gesundheitsdiensten einzuführen.
Darüber hinaus sei, zum Schutz der Ärmsten, ein „Rettungsschirm für die gesamte soziale Infrastruktur“ nötig, so Schulz-Asche.
SPD: Nicht das letzte Paket
Bärbel Bas (SPD) lobte, alle am parlamentarischen Verfahren Beteiligte hätten dazu beigetragen, ein breites Paket für all jene zu schnüren, die jetzt bereit sein müssen. Maßnahmen zur Verdopplung der Kapazitäten in den Krankenhäusern seien die richtigen Maßnahmen.
Aber dieses Paket werde nicht das letzte sein, zeigte sie sich überzeugt. Unter Verweis auf Hilferufe des Müttergenesungswerkes warnte sie, auch diese sozialen Bereiche zu schützen und vor dem Zusammenbruch zu bewahren.
Fünf Initiativen der AfD abgelehnt
Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf und vier Anträge der AfD-Fraktion. Ihr Gesetzentwurf zur Sicherstellung konsistenter Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei einer bundesweiten Gesundheitsgefahr im Fall einer Epidemie (19/18106) zielte darauf ab, der Bundesregierung für besondere Fälle die Befugnis zu verleihen, auf lokaler Ebene direkt Einzelweisungen erteilen zu dürfen. Und zwar dann, wenn die zuständigen Behörden auf lokaler Ebene mit der Beurteilung und Umsetzung von Empfehlungen überfordert sind, etwa weil Mitarbeiter erkrankt oder mit anderen Aufgaben überlastet sind. Dass sei erforderlich, damit es nicht zu Zeitverzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen komme, bei denen Eile geboten sei. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/18155) und einen Bericht (19/18164) vorgelegt.
Abgelehnt wurden ferner der AfD-Antrag mit der Forderung nach Rechtssicherheit für Eltern und ihre Kinder bei Schul- und Kitaschließungen (19/18114). Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag zur Erhaltung der lebensnotwendigen Logistik, der Lkw-Fahrer und damit die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern unterstützen beziehungsweise sicherstellen sollte (19/18113). Des Weiteren sollte die sichere Eigenversorgung und Mobilität gewährleistet werden, indem die Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt und emissionsbedingte Fahrverbotszonen vorübergehend aufgehoben sowie Busspuren für Pkw freigeben werden (19/18118). Dieser Antrag scheiterte ebenso wie der vierte Antrag (19/18117), in dem gefordert wurde, ein Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Familien- und Seniorenbezug“ in das Bundesfreiwilligengesetz aufzunehmen. (che/vom/25.03.2020)