Bundestag ändert Geschäftsordnung wegen Coronavirus
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 25. März 2020, nahezu einstimmig einer Änderung der Geschäftsordnung zur „besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19 sowie Änderung der Anlage 6 GO-BT“ (19/18126) angenommen. Drei Abgeordnete der AfD-Fraktion haben sich enthalten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/18126) zugrunde.
Anwendung des Infektionsschutzgesetzes
In die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) wird befristet ein Paragraf 126a eingefügt, der eine besondere Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages unter den allgemeinen Beeinträchtigungen durch Covid-19 ermöglichen soll.
In der Regelung ist vorgesehen, dass die Änderung spätestens am 30. September 2020 auslaufen soll, sofern nicht der Bundestag eine vorherige Aufhebung beschließt. Durch Ergänzung der Anlage 6 zur GO-BT sollen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gegen Abgeordnete aufgrund eines Beschlusses des Bundestages genehmigt werden dürfen.
„Funktionsfähigkeit des Bundestages sichern“
Zur Begründung heißt es in der Vorlage, dass aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19 es erforderlich sei, die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu sichern und zu gewährleisten, dass der Deutsche Bundestag jederzeit seine verfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnehmen kann. Gleichzeitig sei sicherzustellen, dass die Erfordernisse zur Eindämmung von Covid-19 beachtet werden und Ansteckungsrisiken im Bundestag vermieden werden.
Artikel 46 Absatz 3 des Grundgesetzes erfordere die Genehmigung des Bundestages bei Einschränkungen der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten. Hierunter würden auch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz fallen. Bisher seien freiheitsbeschränkende Maßnahmen des Infektionsschutzes lediglich in den Grundsätzen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung behandelt worden und nicht aufgrund eines Beschlusses des Bundestages genehmigt. (eis/25.03.2020)